المختصر في صفة العمرة وأحكامها

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Die Kurzfassung der Beschreibung der 'Umrah und ihrer Regeln

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Die Kurzfassung der Beschreibung der 'Umrah und ihrer Regeln

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Weltenbewohner, und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Um fortzufahren:

Dies ist eine kurze Abhandlung über die Beschreibung der kleinen Pilgerfahrt („'Umrah“), ihrer Vorschriften und ihrer Verhaltensregeln. Wir haben uns bemüht, darin das Wesentliche darzustellen, was der Pilger für die 'Umrah benötigt.

Wir bitten Allah, dass Er sie ausschließlich um Seines edlen Angesichts Willen sein lässt und dass sie für alle Muslime ein Nutzen ist.

Das wissenschaftliche Komitee der Vereinigung zur Bereitstellung islamischer Inhalte in verschiedenen Sprachen

Einleitung

Erstens: Die Bedingungen für die Annahme der Anbetungen („'Ibadah“)

Die Anbetung wird von Allah - erhaben ist Er - nur unter zwei Bedingungen angenommen:

Die Aufrichtigkeit („Ikhlas“) - und das (erfolgt) dadurch, dass damit ausschließlich das Angesicht Allahs und das Jenseits angestrebt wird. Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allah zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber, als Anhänger des rechten Glaubens.“ [1] [Al-Bayyinah:5] [1] Das bedeutet: Sich Allah und Seiner Anbetung vollkommen zuwenden und sich von allem anderen abwenden. („Tafsir As-Sa'di“, S. 538)

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.“ [2] [2] Überliefert von Al-Bukhari (1) und Muslim (1907).

Die Befolgung des Propheten dabei in Wort und Tat. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer in dieser unserer Sache (der Religion) etwas (neu) einführt, was nicht von ihr ist, so wird es abgelehnt.“ [3] Und in der Überlieferung heißt es: „Wer eine Tat ausführt, die nicht von dieser unserer Angelegenheit (der Religion) ist, so wird diese abgelehnt.“ [4] [3] Überliefert von Al-Bukhari (2697) und Muslim (1718). [4] Überliefert von Muslim (1718).

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Zweitens: Das Urteil über das Erlernen der Beschreibung der 'Umrah und ihrer Regeln

Wer Allah - erhaben ist Er - mit einer Handlung der Anbetung dienen möchte, sollte die Vorgehensweise des Propheten Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - darin lernen, damit seine Handlung mit der Sunnah übereinstimmt. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte die Menschen zu seiner Befolgung und zur Rechtleitung durch seine Führung anzuhalten. So wird über Malik Ibn Al-Huwayrith - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt.‘“ [5] [5] Überliefert von Al-Bukhari (6008).

Über Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich sah den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - am Tag des Schlachtens (also am Opferfest) auf seinem Reittier die Steine werfen, und er sagte: ‚Nehmt (und lernt) eure Riten von mir; denn ich weiß nicht, vielleicht werde ich nach dieser Hajj keine weitere Hajj mehr vollziehen.‘“ [6] [6] Überliefert von Muslim (1297).

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Drittens: Die Vorzüglichkeit der 'Umrah

Die 'Umrah hat zwei Vorzüglichkeiten: eine allgemeine und eine spezielle.

Die allgemeine (Vorzüglichkeit):

Über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚(Die Zeit) von einer 'Umrah bis zur nächsten 'Umrah ist eine Sühne für die Sünden, die dazwischen liegen. Und für die angenommene Pilgerfahrt („Al-Hajj Al-Mabrur“) gibt es keinen anderen Lohn außer dem Paradiesgarten.‘“ [7] [7] Überliefert von Al-Bukhari (1773) und Muslim (1349).

Über 'Abdullah Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Lasst die Hajj und die 'Umrah (mehrfach) aufeinanderfolgen; denn sie beseitigen die Armut und die Sünden, so wie der Blasebalg [8] den Schmutz von Eisen, Gold und Silber beseitigt. Und für die angenommene Hajj gibt es keinen Lohn außer dem Paradiesgarten.‘“ [9] [8] Feuerstelle des Schmieds und des Goldschmieds. „At-Tamhid“ von Ibn 'Abdil-Barr (15/102). [9] Überliefert von At-Tirmidhi (810) und An-Nasai (2631).

Und die spezielle (Vorzüglichkeit) ist im Ramadan: So wird über Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Eine 'Umrah im Ramadan entspricht einer Hajj mit mir.“ [10] [10] Überliefert von Al-Bukhari (1863) und Muslim (1256).

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Die Beschreibung der 'Umrah

Erstens: Die Bestimmungen der festgelegten Grenzorte für den Ihram-Eintritt („Mawaqit“)

Die Mawaqit sind die vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - festgelegten Orte für diejenigen, die die Hajj oder die 'Umrah vollziehen möchten, um von dort in den Ihram-Zustand einzutreten.

Wer an einem dieser Orte vorbeikommt und die Absicht hat, die Hajj oder die 'Umrah zu vollziehen, muss von dort in den Ihram-Zustand eintreten. Es ist ihm nicht erlaubt, ihn zu überschreiten, ohne in den Ihram einzutreten.

Und wer sich näher an Makkah befindet als an diesen Mawaqit, dessen Miqat ist sein Aufenthaltsort; von dort aus tritt er in den Ihram-Zustand für die Hajj und die 'Umrah ein.

Was die Bewohner Makkahs und diejenigen, die sich dort befinden, betrifft, so treten sie für die Hajj in Makkah in den Ihram ein. Für die 'Umrah jedoch müssen sie in das Gebiet außerhalb des Harams („Al-Hill“) hinausgehen und dort den Ihram antreten, wie zum Beispiel in „At-Tan'im“ oder an einem anderen Ort.

Wer sich in einem Flugzeug befindet, tritt in den Ihram ein, sobald er den Miqat überfliegt. Daher sollte er sich vorbereiten und die Ihram-Kleidung anziehen, bevor er den Miqat erreicht. Sobald er den Miqat passiert, muss er unmittelbar die Absicht für den Ihram fassen. Es ist ihm nicht erlaubt, dies aufzuschieben, bis er am Flughafen landet. Zur Sicherheit kann er die Talbiyah bereits vor dem Überfliegen des Miqats sprechen, um zu vermeiden, dass er den richtigen Zeitpunkt aufgrund der Geschwindigkeit des Flugzeugs verpasst.

Zweitens: Die Beschreibung des Ihrams und seine Regeln

Für denjenigen, der den Ihram anstrebt, sind folgende Punkte vorgeschrieben:

1. Die Ganzkörperwaschung („Ghusl“) ist eine stark empfohlene Sunnah („Sunnah Muakkadah“) für Männer und Frauen, selbst für Menstruierende und Wöchnerinnen.

2. Der Pilger soll sich mit dem besten Duft, den er findet, wie etwa 'Ud-Öl oder etwas Ähnlichem, den Kopf und den Bart parfümieren. Und es schadet ihm nicht, wenn der Duft nach dem Ihram noch verbleibt. Frauen hingegen dürfen sich nicht mit duftenden Substanzen parfümieren, damit fremde Männer ihren Duft nicht wahrnehmen.

3. Das Tragen der Ihram-Kleidung, die aus einem Lendenschurz („Izar“) und einem oberen Kleidungsstück („Rida“) besteht. Es ist erwünscht (und eine Sunnah), dass diese weiß, sauber oder neu sind. Frauen dürfen tragen, was sie möchten, solange es nicht zur Zurschaustellung von Schmuck führt. Sie sollte jedoch auf das Tragen des Gesichtschleiers („Niqab“) und von Handschuhen verzichten und ihr Gesicht und ihre Hände mit etwas anderem bedecken.

4. Der Ihram sollte möglichst nach einem Gebet, sei es ein Pflichtgebet oder freiwilliges Gebet, vollzogen (und angelegt) werden, aber dies ist nicht verpflichtend.

Dann sagt man: „Labbayk Allahumma 'Umrah.“ („Hier bin ich, o Allah, zur 'Umrah.“) Wenn man die ʿUmrah für jemand anderen verrichtet, sagt man: „Labbayka Allahumma 'Umrah 'an Fulan.“ („Hier bin ich, o Allah, zur 'Umrah für Soundso.“)

Wenn jemand, der den Ihram anstrebt, befürchtet, durch ein Hindernis an der Vollendung seiner Pilgerfahrt abgehalten zu werden, darf er beim Ihram eine Bedingung stellen und sagen: „Labbayk Allahumma 'Umrah. Wa in habasani Habisun, fa-Mahalli haythu Habastani.“ („Hier bin ich, o Allah, zur 'Umrah. Und wenn mich ein Hindernis daran hindert, so ist mein Ort dort, wo mich das Hindernis aufhält.“) Sollte das Hindernis tatsächlich eintreten und ihn daran hindern, seine Pilgerfahrt zu vollenden, kann er aus dem Ihram austreten, ohne dass ihm etwas zur Last gelegt wird.

Dann sollte der Pilger die Talbiyah häufig wiederholen: „Labbayk Allahumma Labbayk, Labbayk la scharika Laka Labbayk, Innal-Hamda wan-Ni'mata Laka wal-Mulk, la scharika Lak.“ („Hier bin ich, o Allah, hier bin ich, hier bin ich, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich. Wahrlich, alles Lob, alle Gunst und alle Herrschaft gehören Dir, Du hast keinen Teilhaber.“) [11]. Der Mann erhebt dabei seine Stimme, ebenso die Frau, solange sie sich nicht in Gegenwart fremder Männer befindet. Der Muhrim (also der Pilger im Ihram-Zustand) sollte die Talbiyah häufig sprechen, besonders beim Wechsel von Zuständen und Zeiten, wie wenn er eine Anhöhe erklimmt, einen Abhang hinabsteigt oder die Nacht oder der Tag anbricht. [11] Die Bedeutung des Ausdrucks „Labbayk“ ist: „Ich antworte Dir, o mein Herr“, immer wieder. Es bedeutet, dass der Mensch seinem Herrn antwortet und sich in Gehorsam gegenüber Ihm verpflichtet. „Innal-Hamda wan-Ni'mata Laka wal-Mulk“: „Al-Hamd“ bedeutet die Beschreibung des Gelobten mit Vollkommenheit, begleitet von Liebe und Ehrung. Wenn es wiederholt wird, wird es zu Lob. „An-Ni'mata“ ist das, was Allah Seinen Dienern gibt, um ihre Wünsche zu erfüllen und das Unerwünschte von ihnen abzuwenden. „Al-Mulk“ bedeutet, dass das Königreich (bzw. die Herrschaft) Allah allein gehört; Er - segensreich und erhaben ist Er - ist der alleinige Besitzer. „La scharika Laka“ bedeutet, dass niemand mit Allah - mächtig und majestätisch ist Er - teilt, was Ihm allein in Bezug auf Seine vollkommenen Attribute/Eigenschaften zusteht, einschließlich der alleinigen Herrschaft, Schöpfung, Verwaltung und Anbetungswürdigkeit. [Kurzgefasst aus der Sammlung von Fatawa und Schriften von Al-'Uthaymin (Band 22, Seite 96).]

Die Talbiyah ist bei der 'Umrah vom Eintritt in den Ihram bis zum Beginn des Tawafs vorgeschrieben.

Es ist verpflichtend für den Muhrim darauf zu achten, nicht in eines der Verbote („Mahdhurat“) des Ihrams zu verfallen, bis er aus seinem Ihram-Zustand austritt.

Drittens: Die Beschreibung des Tawafs (Umrundung der Ka'bah)

Wenn der Muhrim die geschützte Moschee („Al-Masjid Al-Haram“) betritt, ist es erwünscht (und eine Sunnah), dass er mit dem rechten Fuß eintritt und das Bittgebet beim Betreten der Moschee spricht. Die authentischste Überlieferung, die diesbezüglich berichtet wurde, ist, dass er sagt: „Allahumma iftah li Abwaba rahmatik.“ („O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit.“) Dieses Bittgebet wird beim Betreten jeder Moschee gesprochen und ist nicht speziell für Al-Masjid Al-Haram.

Wenn man mit dem Tawaf beginnen möchte, trägt man sein Obergewand in (der Form des) „Idtiba'“. Die Beschreibung des Idtiba' ist, dass man die Mitte seines Gewandes unter seine rechte Achselhöhle legt und die beiden Enden über seine linke Schulter wirft (und die rechte Schulter unbedeckt ist). Wenn man den Tawaf beendet hat, legt man sein Gewand wieder so an, wie es vor dem Tawaf war, denn der Idtiba' ist nur während des Tawafs üblich.

Dann geht man zum Schwarzen Stein („Al-Hajar Al-Aswad“), berührt den Stein mit seiner rechten Hand und küsst ihn. Wenn einem das Küssen nicht möglich ist, berührt man ihn mit seiner Hand und küsst seine Hand. Wenn einem auch das Berühren mit der Hand nicht möglich ist, berührt man ihn mit etwas, das man bei sich hat, wie einem Stock oder Ähnlichem, und küsst dieses. Wenn einem auch das nicht möglich ist, wendet man sich dem Stein zu, deutet mit seiner (rechten) Hand darauf, ohne sie zu küssen. Am besten ist es, nicht zu drängeln und dadurch andere Menschen zu verletzen oder selbst verletzt zu werden.

Beim Berühren des Schwarzen Steins oder beim Zeigen auf ihn sagt man: „Allahu Akbar“ (Allah ist der Größte).

Dann geht man nach rechts und lässt das Haus (also die Ka'bah) zu seiner Linken. Wenn man die Jemenitische Ecke („Ar-Rukn Al-Yamani“) erreicht, berührt man sie, ohne sie zu küssen. Wenn es einem nicht möglich ist, soll man nicht drängeln und nicht darauf zeigen.

Und man sagt zwischen der Jemenitischen Ecke und dem Schwarzen Stein: „Rabbana atina fid-Dunya hasanatan wa fil-Akhirati hasanatan wa qina 'adhaban-Nar." („Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes und bewahre uns vor der Strafe des Höllenfeuers.)

Und jedes Mal, wenn man am Schwarzen Stein vorbeikommt, zeigt man mit seiner Hand darauf und sagt: „Allahu Akbar“ (Allah ist der Größte).

Während des restlichen Tawafs kann man beliebige Worte des Gedenkens („Dhikr“) oder Bittgebete („Du'a“) sprechen oder den Quran rezitieren.

Es ist erwünscht (und eine Sunnah), im Tawaf nur in den ersten drei Runden schnell zu gehen, was als „Raml“ bezeichnet wird. Raml ist ein schnelles Gehen mit kurzen Schritten. In den restlichen vier Runden des Tawafs wird kein Raml gemacht, sondern der Pilger geht in seinem gewohnten Tempo.

Wenn man den Tawaf beendet hat, geht man zum Maqam Ibrahim und rezitiert: „...Und nehmt den Standort/Ort Ibrahims als Gebetsplatz...“ [Al-Baqarah:125] Dann verrichtet man, wenn möglich, zwei Gebetseinheiten dahinter. Andernfalls verrichtet man sie an irgendeinem Ort in der Moschee. In der ersten Gebetseinheit rezitiert man nach der Al-Fatihah: „Sag: ‚O ihr Ungläubigen.‘“ [Surah Al-Kafirun] Und in der zweiten Gebetseinheit rezitiert man nach der Al-Fatihah: „Sag: ‚Er ist Allah, Einer.‘“ [Surah Al-Ikhlas]

Viertens: Die Beschreibung des Sa'i (also das Laufen zwischen As-Safa und Al-Marwah)

Wenn man den Tawaf und die dazugehörigen zwei Gebetseinheiten beendet hat, geht man zum Mas'a (dem Ort des Sa'i) hinaus. Wenn man sich dann (dem Hügel) As-Safa nähert, rezitiert man: „Wahrlich, As-Safa und Al-Marwah gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs.“ [2:185] [Al-Baqarah:158] Hierauf sagt man: „Abdau bima bada Allahu bihi“ („Ich beginne mit dem, womit Allah begonnen hat.“) [12] [12] Überliefert von Muslim (1218).

Hierauf steigt man auf As-Safa hinauf, bis man die Ka'bah oder in ihre Richtung sieht, und wendet sich ihr zu. Dann bezeugt man die Einheit Allahs, spricht den Takbir (Allahu Akbar) und sagt: „La ilaha illa Allahu wahdahu la scharika lahu, lahul-Mulku wa lahul-Hamdu, wa huwa 'ala kulli schayin Qadīr. La ilaha illa Allahu wahdahu, anjaza wa'dahu, wa nasara 'Abdahu, wa hazamal-Ahzaba wahdah.“ („Es gibt keinen Anbetungswürdigen, außer Allah, Dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat. Ihm gehört die Herrschaft und das Lob, und Er hat die Macht über alle Dinge. Es gibt keinen Anbetungswürdigen, außer Allah, Dem Einzigen. Er hat Sein Versprechen erfüllt, Seinem Diener zum Sieg verholfen und die (feindlichen) Parteien alleine besiegt.“) Danach sprach er (also der Prophet) Bittgebete. Er wiederholte dies dreimal (auf diese Art). [13] [13] Überliefert von Muslim (1218).

Dann geht man zu Fuß von As-Safa zu Al-Marwah. Wenn man die erste grüne Markierung erreicht, läuft man sehr schnell. Wenn man die zweite grüne Markierung erreicht, geht man wie gewohnt. Für Frauen ist das schnelle Laufen nicht vorgeschrieben.

Wenn man Al-Marwah erreicht, ist es vorgeschrieben, das zu tun, was man auf auch As-Safa getan hat (siehe Absatz Nr. 2).

Dann geht man zu Fuß von Al-Marwah zurück zu As-Safa. Wenn man die erste grüne Markierung erreicht, läuft man sehr schnell. Wenn man die zweite grüne Markierung erreicht, geht man wie gewohnt.

Und so setzt man (den Sa'i) fort, bis man sieben Gänge vollendet hat. Das Gehen von As-Safa nach Al-Marwah ist ein Gang, und die Rückkehr von Al-Marwah nach As-Safa ist ein weiterer Gang.

Und während des Sa'i spricht man, was man an Gedenken Allahs, Bittgebeten und Quranrezitation möchte.

Fünftens: Die Beschreibung des Rasierens und des Kürzens (der Haare)

Wenn derjenige, der die 'Umrah verrichtet („Al-Mu'tamir“ genannt), seinen Tawaf und seinen Sa'i beendet hat, ist es für ihn verpflichtend, seinen Kopf zu rasieren oder seine Haare zu kürzen, wenn er ein Mann ist. Und die Sunnah ist, dass das Rasieren oder Kürzen den gesamten Kopf umfassen soll.

Das Rasieren ist besser als das Kürzen, es sei denn, der Zeitpunkt der Hajj ist so nahe, dass dem Haar nicht genügend Zeit zum Nachwachsen bleibt. in diesem Fall ist es besser, sich auf das Kürzen (der Haare) zu beschränken.

Die Frau kürzt dahingehend lediglich ihre Haarspitzen um die Länge einer Fingerspitze.

Die verbotenen Handlungen („Mahdhurat“) während des Ihrams

Die verbotenen Handlungen während des Ihrams sind:

1. Das Rasieren, Schneiden oder Ausreißen (bzw. Auszupfen) von Haaren von irgendeiner Körperstelle.

2. Das Schneiden aller oder einiger Nägel an den Füßen oder Händen.

3. Das Bedecken des Kopfes mit etwas, das direkt anliegt, wie eine Mütze, eine Ghutra (traditionell arabische Kopfbedeckung), ein Turban, das Legen des Rida (Obergewand des Pilgers) auf den Kopf oder das Auflegen eines Tuches, einer Decke, eines Kartons oder Ähnlichem, womit das Bedecken beabsichtigt ist. Dies gilt speziell für Männer, nicht für Frauen.

4. Das Tragen von gewöhnlicher, auf den Körper zugeschnittener Kleidung, wie z. B. dem maßgeschneiderten Gewand, der Hose, dem Hemd, den Socken und den Handschuhen. Dies gilt speziell für den Mann, nicht für die Frau; denn für sie ist verboten:

a) Das Tragen des Niqabs, der Burqu' oder eines dem Niqab ähnlichen Gesichtsschleiers. In Gegenwart fremder Männer muss sie ihr Gesicht mit einem normalen Tuch bedecken, selbst wenn das Tuch ihr Gesicht berührt. Es ist ihr nicht vorgeschrieben, ein Stirnband oder Ähnliches um den Kopf zu legen, um zu verhindern, dass der Schleier das Gesicht berührt, da es keinen Beweis dafür gibt, dass dies vorgeschrieben sei.

b) Das Tragen von Handschuhen an ihren Händen. Sie muss ihre Hände in Gegenwart fremder Männer bedecken, indem sie sie (z. B.) in ihre 'Abayah steckt.

5. Das Parfümieren des Körpers oder der Ihram-Kleidung.

6. Das Töten von Wildtieren oder das Jagen von ihnen, auch wenn man sie nicht töten sollte.

7. Das Verloben (das Geben eines Heiratsversprechens), sei es für sich selbst oder für jemand anderen.

8. Das Schließen eines Ehevertrags.

9. Die intime Berührung abseits der Geschlechtsorgane, wie das Küssen und lustvolle Berühren.

10. Der Beischlaf, also das Eindringen in das Geschlechtsteil.

Zusammenfassung der Handlungen der 'Umrah

1. Die rituelle Ganzkörperwaschung („Ghusl“).

2. Das Auftragen von Parfüm.

3. Das Anlegen der Ihram-Kleidung.

4. Der Ihram, und das ist die Absicht, die Riten (der 'Umrah) zu beginnen.

5. Die Talbiyah.

6. Der Tawaf um die Ka'bah.

7. Das Verrichten von zwei Gebetseinheiten hinter dem Maqam.

8. Der Sa'i zwischen As-Safa und Al-Marwah.

9. Das Rasieren oder das Kürzen (der Haare). Und Allah weiß es am besten. Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad.