المختصر في صفة الحج

المختصر في صفة الحج

Die Kurzfassung der Beschreibung der Pilgerfahrt (Al-Hajj) Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Weltenbewohner, und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Language: lang_de
Prepared by: Das wissenschaftliche Komitee des Vereins zur Bereitstellung islamischer Inhalte in verschiedenen Sprachen
Version: 3.0
Translations 44
Amharic Assamese Azerbaijani Bambara +40
Attachments 7
PDF
Audio
Video
+3

Die Kurzfassung der Beschreibung der Pilgerfahrt (Al-Hajj) Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Weltenbewohner, und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Sodann:

Dies ist eine kurze Abhandlung über die Beschreibung der Pilgerfahrt (Al-Hajj), in der wir uns bemüht haben, das Wesentliche darzustellen, was der Pilger benötigt.

Wir bitten Allah, dass Er sie ausschließlich um Seines edlen Angesichts Willen sein lässt und dass sie für alle Muslime ein Nutzen ist.

Das wissenschaftliche Komitee des Vereins zur Bereitstellung islamischer Inhalte in verschiedenen Sprachen

Einleitung

Erstens: Die Bedingungen für die Annahme der gottesdienstlichen Tat:

Die gottesdienstliche Tat wird von Allah - erhaben ist Er - nur unter zwei Bedingungen angenommen:

Die Aufrichtigkeit (Al-Ikhlas) - und das (erfolgt) dadurch, dass damit ausschließlich das Angesicht Allahs und das das Jenseits angestrebt wird. Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allah zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (zu sein), als Anhänger des rechten Glaubens,[1]“ [Al-Bayyinah: 5] Das bedeutet: Sich Allah und Seiner Anbetung vollkommen zuwenden und sich von allem anderen abwenden. (Tafsir As-Sa'di, S. 538)

Und der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gewiss, die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.“ Überliefert von Al-Bukhari (1) und Muslim (1907).

Die Befolgung des Propheten dabei in Wort und Tat. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer in dieser, unserer Sache (der Religion), etwas (neu) einführt, was nicht von ihr ist, so wird es abgelehnt.“ Überliefert von Al-Bukhari (2697) und Muslim (1718). In der Überlieferung von Muslim (1718) heißt es: „Wer eine Tat ausführt, die nicht von dieser, unserer Angelegenheit (der Religion), ist, so wird diese abgelehnt.“ Überliefert von Al-Bukhari (2697) und Muslim (1718). Überliefert von Muslim (1718).

***

Erstens: Die Bestimmungen der festgelegten Grenzorte für den Ihram-Eintritt (Al-Mawaqit)

Die Mawaqit sind die vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - festgelegten Orte für diejenigen, die die Hajj oder die 'Umrah vollziehen möchten, um von dort in den Ihram-Zustand einzutreten.

Wer an einem dieser Orte vorbeikommt und die Absicht hat, die Hajj oder die 'Umrah zu vollziehen, muss von dort den Ihram-Zustand antreten. Es ist ihm nicht erlaubt, ihn zu überschreiten, ohne in den Ihram einzutreten.

Und wer sich näher an Makkah befindet als an diesen Mawaqit, dessen Miqat ist sein Aufenthaltsort; von dort aus tritt er in den Ihram-Zustand für die Hajj und die 'Umrah ein.

Was die Einheimischen Makkahs und diejenigen, die dort wohnen, betrifft, so treten sie für die Hajj in Makkah in den Ihram ein. Für die 'Umrah jedoch müssen sie in das Gebiet außerhalb des Harams (Al-Hill) hinausgehen und dort den Ihram antreten, wie zum Beispiel in At-Tan'im oder einem anderen Ort.

Wer sich in einem Flugzeug befindet, tritt in den Ihram ein, sobald er den Miqat überfliegt. Daher sollte er sich vorbereiten und die Ihram-Kleidung anziehen, bevor er den Miqat erreicht. Sobald er den Miqat passiert, muss er unmittelbar die Absicht für den Ihram fassen. Es ist ihm nicht erlaubt, dies aufzuschieben, bis er am Flughafen landet. Zur Sicherheit kann er die Talbiyah bereits vor dem Überfliegen des Miqats sprechen, um zu vermeiden, dass er den richtigen Zeitpunkt aufgrund der Geschwindigkeit des Flugzeugs verpasst.

Zweitens: Die Arten der Hajj-Riten und ihre Urteile

Die drei Arten der Hajj-Riten sind: At-Tamattu', Al-Ifrad und Al-Qiran.

At-Tamattu' ist die beste Art für denjenigen, der kein Opfertier mitbringt. Es bedeutet, dass der Pilger während der Hajj-Monate zuerst in den Ihram-Zustand für die 'Umrah eintritt, dann den Tawaf (Umrundung der Ka'bah) und den Sa'i (Lauf zwischen Safa und Marwa) vollzieht und anschließend aus dem Ihram-Zustand heraustritt. Später, im selben Jahr, tritt er erneut in den Ihram für die Hajj ein.

Al-Ifrad: Dies bedeutet, dass der Pilger nur für die Hajj in den Ihram eintritt. Wenn er in Makkah ankommt, ist es für ihn empfohlen, den Tawaf Al-Qudum (Begrüßungstawaf) zu vollziehen, dann den Sa'i für die Hajj zu verrichten, ohne sein Haar zu schneiden oder den Ihram zu verlassen. Er bleibt im Ihram, bis er nach dem Werfen der Jamrat Al-'Aqabah am Festtag ('Id) daraus austritt. Falls er den Sa'i für die Hajj erst nach dem Tawaf für die Hajj vollzieht, ist das unproblematisch.

Al-Qiran: Dies bedeutet, dass der Pilger gleichzeitig für die 'Umrah und die Hajj in den Ihram eintritt und sagt: „Labbayka Allahumma 'Umratan wa Hajjan“ (O Allah, ich folge Deinem Ruf für (die) 'Umrah und (die) Hajj).

Die Handlungen des Qarins (Pilger im Qiran) sind dieselben wie die des Mufrids (Pilger im Ifrad). Der einzige Unterschied ist, dass der Qarin ein Opfertier darbringen muss, während der Mufrid kein Opfertier zu entrichten hat.

Drittens: Die Beschreibung des Ihrams und seine Regeln

Für denjenigen, der den Ihram anstrebt, sind folgende Punkte vorgeschrieben:

Die Ganzkörperwaschung (Al-Ghusl) ist eine stark empfohlene Sunnah für Männer und Frauen, selbst für Menstruierende und Wöchnerinnen.

Der Pilger soll sich mit dem besten Duft, den er findet, wie etwa 'Ud-Öl oder etwas Ähnlichem, den Kopf und den Bart parfümieren. Und es schadet ihm nicht, wenn der Duft nach dem Ihram noch verbleibt. Frauen hingegen dürfen sich nicht mit duftenden Substanzen parfümieren, damit fremde Männer ihren Duft nicht wahrnehmen.

Das Tragen der Ihram-Kleidung, die aus einem Izar (Lendenschurz) und einem Rida (oberes Kleidungsstück) besteht. Es ist erwünscht (Sunnah), dass diese weiß, sauber oder neu sind. Frauen dürfen tragen, was sie möchten, solange es nicht zur Zurschaustellung von Schmuck führt. Sie sollte jedoch auf das Tragen des Niqab und von Handschuhen verzichten und ihr Gesicht und ihre Hände mit etwas anderem bedecken.

Der Ihram sollte möglichst nach einem Gebet, sei es ein Pflichtgebet oder freiwilliges Gebet, vollzogen werden, aber dies ist nicht verpflichtend.

Dann sagt man: „Labbayk Allahumma 'Umrah“, wenn man die 'Umrah vollziehen möchte, oder „Labbayk Allahumma Ḥajjan“, wenn man die Hajj im Ifrad durchführen möchte, oder „Labbayk Allahumma 'Umratan wa Ḥajjan“, wenn man die Hajj im Qiran durchführen möchte.

Wenn jemand, der den Ihram anstrebt, befürchtet, durch ein Hindernis an der Vollendung seiner Pilgerfahrt gehindert zu werden, darf er beim Ihram eine Bedingung stellen und sagen: „... und wenn mich ein Hindernis daran hindert, so ist mein Ort dort, wo mich das Hindernis aufhält.“ Sollte das Hindernis tatsächlich eintreten und ihn daran hindern, seine Pilgerfahrt zu vollenden, so kann er aus dem Ihram austreten, ohne dass ihm etwas zur Last gelegt wird.

Dann sollte der Pilger die Talbiyah häufig wiederholen: „Labbayk Allahumma Labbayk, Labbayk la scharika laka Labbayk, Inna Al-Hamda wa An-Ni'mata laka wal-Mulk, la scharika lak“ (Hier bin ich, o Allah, hier bin ich, hier bin ich, Du hast keinen Partner, hier bin ich. Wahrlich, aller Lob, alle Gunst und alle Herrschaft gehören Dir, Du hast keinen Partner) [2]. Der Mann erhebt dabei seine Stimme, ebenso die Frau, solange sie sich nicht in Gegenwart fremder Männer befindet. Der Muhrim (Pilger im Ihram-Zustand) sollte die Talbiyah häufig sprechen, besonders beim Wechsel von Zuständen und Zeiten, wie wenn er eine Anhöhe erklimmt, einen Abhang hinabsteigt oder die Nacht oder der Tag anbricht. Die Bedeutung des Ausdrucks „Labbayk“ ist: „Ich antworte Dir, oh mein Herr“, immer wieder. Es bedeutet, dass der Mensch seinem Herrn antwortet und sich in Gehorsam gegenüber Ihm verpflichtet. „Inna Al-Hamda wa An-Ni'mata laka wal-Mulk“: „Al-Hamd“ bedeutet die Beschreibung des Gelobten mit Vollkommenheit, begleitet von Liebe und Ehrung. Wenn es wiederholt wird, wird es zu Lob. „An-Ni'mata“ ist das, was Allah Seinen Dienern gibt, um ihre Wünsche zu erfüllen und das Unerwünschte von ihnen abzuwenden. „Al-Mulk“ bedeutet, dass das Königreich (die Herrschaft) Allah allein gehört; Er - segensreich und erhaben ist Er - ist der alleinige Besitzer. „La scharika laka“ bedeutet, dass niemand mit Allah - mächtig und majestätisch ist Er - teilt, was Ihm allein in Bezug auf Seine vollkommenen Eigenschaften zusteht, einschließlich der alleinigen Herrschaft, Schöpfung, Verwaltung und Göttlichkeit. [Kurzgefasst aus der Sammlung von Fatawa und Schriften von Al-'Uthaymin (Band 22, Seite 96).]

Die Talbiyah ist bei der 'Umrah vom Beginn des Ihrams bis zum Beginn des Tawafs vorgeschrieben, und bei der Hajj vom Beginn des Ihrams bis zum Beginn des Werfens der Jamrat Al-'Aqabah am Festtag.

Es ist verpflichtend für den Muhrim darauf zu achten, nicht in eines der Verbote des Ihrams zu verfallen, bis er aus seinem Ihram-Zustand austritt.

Viertens: Die verbotenen Handlungen während des Ihrams

Die verbotenen Handlungen während des Ihrams sind:

Das Rasieren, Schneiden oder Ausreißen/Auszupfen von Haaren von irgendeiner Körperstelle.

Das Schneiden aller oder einiger Nägel an den Füßen oder Händen.

Das Bedecken des Kopfes mit etwas, das direkt anliegt, wie eine Kappe, eine Ghutra (arabisches Kopftuch), ein Turban, das Legen des Rida' (Obergewand des Pilgers) auf den Kopf oder das Auflegen eines Taschentuchs, einer Decke, eines Kartons oder Ähnlichem, womit das Bedecken beabsichtigt ist. Dies gilt speziell für Männer, nicht für Frauen.

Das Tragen von gewöhnlicher, auf den Körper zugeschnittener Kleidung, wie z.B. dem maßgeschneiderten Gewand, der Hose, dem Hemd, den Socken und den Handschuhen. Dies gilt speziell für den Mann, nicht für die Frau; denn für sie ist verboten:

Das Tragen des Niqabs, der Burqa' oder eines dem Niqab ähnlichen Gesichtsschleiers. In Gegenwart fremder Männer muss sie ihr Gesicht mit einem normalen Tuch bedecken, selbst wenn das Tuch ihr Gesicht berührt. Es ist ihr nicht vorgeschrieben, ein Stirnband oder Ähnliches um den Kopf zu legen, um zu verhindern, dass der Schleier das Gesicht berührt, da es keinen Beweis dafür gibt, dass dies vorgeschrieben ist.

Das Tragen von Handschuhen an ihren Händen. Sie muss ihre Hände in Gegenwart fremder Männer bedecken, indem sie sie (z. B.) in ihre 'Abayah steckt.

Das Parfümieren des Körpers oder der Ihram-Kleidung.

Das Töten von Wildtieren oder das Jagen von ihnen, auch wenn man sie nicht tötet.

Das Verloben (das Geben eines Heiratsversprechens), sei es für sich selbst oder für jemand anderen.

Das Schließen eines Ehevertrags.

Die intime Berührung abseits der Geschlechtsorgane, wie das Küssen und lustvolle Berühren.

Der Geschlechtsverkehr, also das Eindringen in die Vagina.

***

Fünftens: Die Beschreibung des Tawafs (Umrundung der Ka'bah)

Wenn der Muhrim die Heilige Moschee (Al-Masjid Al-Haram) betritt, ist es erwünscht (Sunnah), dass er mit dem rechten Fuß eintritt und das Bittgebet beim Betreten der Moschee spricht. Das authentischste, was diesbezüglich überliefert wurde, ist, dass er sagt: „Allahumma iftah li Abwaba rahmatik“ (Oh Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit). Dieses Bittgebet wird beim Betreten jeder Moschee gesprochen und ist nicht speziell für die Heilige Moschee.

Wenn man mit dem Tawaf beginnen möchte, trägt man sein Obergewand in (der Form des) Idtiba'. Die Beschreibung des Idtiba' ist, dass man die Mitte seines Gewandes unter seine rechte Achselhöhle legt und die beiden Enden über seine linke Schulter wirft. Wenn man den Tawaf beendet hat, legt man sein Gewand wieder so an, wie es vor dem Tawaf war, denn der Idtiba' ist nur während des Tawafs üblich.

Dann geht man zum Schwarzen Stein (Al-Hajar Al-Aswad), berührt den Stein mit seiner rechten Hand und küsst ihn. Wenn einem das Küssen nicht möglich ist, berührt man ihn mit seiner Hand und küsst seine Hand. Wenn einem auch das Berühren mit der Hand nicht möglich ist, berührt man ihn mit etwas, das man bei sich hat, wie einem Stock oder Ähnlichem, und küsst dieses. Wenn einem auch das nicht möglich ist, wendet man sich dem Stein zu, deutet mit seiner Hand darauf, ohne sie zu küssen. Am besten ist es, nicht zu drängeln und dadurch andere Menschen zu verletzen oder selbst verletzt zu werden.

Beim Berühren des Schwarzen Steins oder beim Zeigen auf ihn sagt man: „Allahu Akbar“ (Allah ist der Größte).

Dann geht man nach rechts und hält das Haus (die Ka'bah) zu seiner Linken. Wenn man die Jemenitische Ecke (Ar-Rukn Al-Yamani) erreicht, berührt man sie, ohne sie zu küssen. Wenn es einem nicht möglich ist, soll man nicht drängeln und nicht darauf zeigen.

Und man sagt zwischen der Jemenitischen Ecke und dem Schwarzen Stein: "Rabbana atina fi d-Dunya hasanatan wa fi l-Akhirati hasanatan wa qina 'adhaba-n-Nar" (Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes und bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers).

Und jedes Mal, wenn man am Schwarzen Stein vorbeikommt, zeigt man mit seiner Hand darauf und sagt: „Allahu Akbar“ (Allah ist der Größte).

Während des restlichen Tawafs kann man beliebige Worte des Gedenkens (Dhikr) oder Bittgebete (Du'a) sprechen oder Quran rezitieren.

Es ist erwünscht (Sunnah), im Tawaf nur in den ersten drei Runden schnell zu gehen, was als „Raml“ bezeichnet wird. Raml ist ein schnelles Gehen mit kurzen Schritten. In den restlichen vier Runden des Tawafs wird kein Raml gemacht, sondern der Pilger geht in seinem gewohnten Tempo.

Wenn man den Tawaf beendet hat, geht man zum Maqam Ibrahim und rezitiert: „Und nehmt Ibrahims Standort als Gebetsplatz!“ [Al-Baqarah: 125] Dann betet man zwei Gebetseinheiten hinter ihm, wenn es möglich ist. Andernfalls verrichtet man sie an einem beliebigen Ort in der Moschee. In der ersten Gebetseinheit rezitiert man nach der Al-Fatihah: „Sag: ‚O ihr Ungläubigen.“ [Al-Kafirun: 1] Und in der zweiten Gebetseinheit rezitiert man nach der Al-Fatihah: „Sag: ‚Er ist Allah, Einer.“ [Al-Ikhlas: 1]

Sechstens: Die Beschreibung des Sa'i (Lauf zwischen As-Safa und Al-Marwah)

Wenn man den Tawaf und die dazugehörigen zwei Gebetseinheiten beendet hat, geht man zum Mas'a (Ort des Sa'is) hinaus. Wenn man sich (dem Hügel) As-Safa nähert, rezitiert man: „Wahrlich, As-Safa und Al-Marwah gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs." Dann sagt man: „Ich beginne mit dem, womit Allah begonnen hat.“ [6] Überliefert von Muslim (1218).

Dann steigt man auf As-Safa hinauf, bis man die Ka'bah oder in ihre Richtung sieht, und wendet sich ihr. Dann bezeugt man die Einheit Allahs, spricht den Takbir (Allahu Akbar) und sagt: „Es gibt keinen Gottheit außer Allah, Dem Einzigen, Der keinen Partner hat. Ihm gehört die Herrschaft und das Lob, und Er hat die Macht über alle Dinge. Es gibt keine Gottheit außer Allah, Dem Einzigen. Er hat Sein Versprechen erfüllt, Seinem Diener zum Sieg verholfen und die (feindlichen) Parteien alleine besiegt.“ Danach sprach er dazwischen ein Bittgebet. Er sprach dies dreimal so. [Alternative: Er wiederholte dies dreimal (auf diese Art).] [7] Überliefert von Muslim (1218).

Dann geht man zu Fuß von As-Safa zu Al-Marwah. Wenn man die erste grüne Markierung erreicht, läuft man sehr schnell. Wenn man die zweite grüne Markierung erreicht, geht man wie gewohnt. Für Frauen ist das schnelle Laufen nicht vorgeschrieben.

Wenn man Al-Marwah erreicht, ist es vorgeschrieben, das zu tun, was man auf As-Safa getan hat (siehe Absatz Nummer 2).

Dann geht man zu Fuß von Al-Marwah zurück zu As-Safa. Wenn man die erste grüne Markierung erreicht, läuft man sehr schnell. Wenn man die zweite grüne Markierung erreicht, geht man wie gewohnt.

Und so setzt man (den Sa'i) fort, bis man sieben Gänge vollendet hat. Das Gehen von As-Safa nach Al-Marwah ist ein Gang, und die Rückkehr von Al-Marwah nach As-Safa ist ein weiterer Gang.

Und während des Sa'i spricht man, was man an Gedenken Allahs, Bittgebeten und Quranrezitation wünscht.

Siebtens: Die Beschreibung des Rasierens und des Kürzens (der Haare)

Wenn derjenige, der die Umrah verrichtet (Al-Mu'tamir), seinen Tawaf und seinen Sa'i beendet hat, ist es für ihn Pflicht, seinen Kopf zu rasieren oder sein Haar zu kürzen, wenn er ein Mann ist. Und die Sunnah ist, dass das Rasieren oder Kürzen den gesamten Kopf umfassen soll.

Das Rasieren ist besser als das Kürzen, es sei denn, der Zeitpunkt der Hajj ist so nahe, dass dem Haar nicht genügend Zeit zum Nachwachsen bleibt. in diesem Fall ist es besser, sich auf das Kürzen (der Haare) zu beschränken.

Die Frau kürzt dahingehend lediglich ihre Haarspitzen um die Länge einer Fingerspitze.

Der Pilger, der die Hajj im Zustand des Ifrad oder Qiran vollzieht, darf sein Haar erst am Festtag nach dem Werfen der Jamrat Al-'Aqabah rasieren oder kürzen.

Damit hat derjenige, der die 'Umrah verrichten wollte, diese beendet, ebenso wie der Hajj-Pilger, der den Tamattu' vollzieht, die Riten seiner 'Umrah abgeschlossen hat.

Die Art und Weise der großen Pilgerfahrt (Hajj)

Erstens: Der Ihram für die Hajj

Es ist Sunnah für denjenigen, der die Hajj beabsichtigt, am Vormittag von Yawm At-Tarwiyah, dem achten Tag des Monats Dhul-Hijjah, in den Ihram(-Zustand) einzutreten, und zwar von dem Ort aus, an dem man sich befindet, sei es in Makkah oder an einem anderen Ort innerhalb der festgelegten Grenzen. Wenn man sich jedoch außerhalb dieser Grenzen befindet, dann muss man in den Ihram vom nächstgelegenen Miqat aus eintreten.

Und beim Ihram für die Hajj tut man dasselbe wie beim Ihram für die 'Umrah: Man führt die Ganzkörperwaschung durch, trägt Parfüm auf und verrichtet das Gebet. Dann fasst man die Absicht für den Ihram der Hajj und spricht die Talbiyah. Die Formulierung der Talbiyah bei der Hajj ist die gleiche wie die bei der 'Umrah, mit dem Unterschied, dass man hier sagt: „Labbayk Hajjan“ anstelle von „Labbayk 'Umratan“.

Wenn man befürchtet, durch ein Hindernis an der Vollendung seiner Pilgerfahrt gehindert zu werden, so ist es erlaubt, bei dem (Eintritt in den) Ihram eine Bedingung zu zu stellen und zu sagen: „... und wenn mich ein Hindernis aufhält, so ist mein Ort dort, wo mich das Hindernis aufgehalten hat.“ Sollte die Bedingung eintreten und man wird durch ein Hindernis an der Vollendung seiner Pilgerfahrt gehindert, darf man aus dem Ihram austreten, ohne dass etwas (an Schuld) auf ihm lastet.

Dann sollte man die Talbiyah häufig wiederholen: „Labbayk Allahumma Labbayk, Labbayk la scharika laka Labbayk, Inna Al-Hamda wa An-Ni'ma laka wal-Mulk la scharika laka.“ Der Mann soll dabei seine Stimme erheben, und ebenso die Frau, es sei denn, sie befindet sich in der Nähe von fremden Männern. Es wird empfohlen, dass der Pilger die Talbiyah (besonders) oft wiederholt, wenn sich die Umstände oder die Zeiten ändern - wie etwa beim Aufstieg auf einen Hügel, beim Abstieg in ein Tal oder beim Übergang von Nacht zu Tag.

Die Talbiyah ist vom Beginn des Ihrams bis zum Beginn des Werfens der Jamrat Al-'Aqabah am Festtag vorgeschrieben.

Es ist verpflichtend für den Muhrim darauf zu achten, nicht in eines der Verbote des Ihrams zu verfallen, bis er aus seinem Ihram-Zustand austritt.

***

Zweitens: Das Übernachten in Mina

Dann ist es Sunnah, dass man am achten Tag nach Mina geht und dort das Mittagsgebet (Dhuhr), das Nachmittagsgebet ('Asr), das Abendgebet (Maghrib), das Nachtgebet ('Ischa) und das Morgengebet (Fajr) betet, wobei man die Gebete kürzt, aber nicht zusammenlegt, da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in Mina das Gebet gekürzt, aber nicht zusammengelegt hat.

Drittens: Das Stehen in 'Arafah und die Übernachtung in Muzdalifah

Wenn die Sonne am neunten Tag, dem Tag von 'Arafah, aufgeht, fährt man von Mina nach 'Arafah und steigt in Namirah ab, bis zum Mittag, wenn es ihm möglich ist. Andernfalls ist es kein Problem, da das Absteigen in Namirah eine Sunnah ist.

Wenn die Sonne den Zenit überschritten hat, betet man das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet jeweils in zwei Gebetseinheiten, wobei man beide Gebete zusammenlegt und (in die Zeit des Mittagsgebet) vorzieht, so wie es der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - getan hat.

Nach dem Gebet widmet man sich dem Gedenken (Dhikr), dem Bitten (Dua) und dem Flehen zu Allah - mächtig und majestätisch ist Er. Man bittet um das, was man sich wünscht, hebt dabei die Hände und wendet sich der Qiblah zu.

Und das häufigste Bittgebet des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - an diesem gewaltigen Ort war: „Es gibt keine Gottheit außer Allah, Dem Einzigen, Der keinen Partner hat. Ihm gehört die Herrschaft und das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge.“

Wenn man Erschöpfung verspürt und sich erholen möchte, indem man sich mit seinen Gefährten über nützliche Gespräche austauscht oder nützliche Bücher liest, insbesondere über die Großzügigkeit Allahs und Seine großzügigen Gaben, um an diesem Tag die Hoffnung zu stärken, ist das lobenswert. Danach kehrt man zurück zum Flehen zu Allah und zum Bittgebet. Man sollte darauf achten, den letzten Teil des Tages für Bittgebete zu nutzen, denn das beste Bittgebet ist das an dem Tag von 'Arafah.

Wenn die Sonne am Tag von 'Arafah untergegangen ist, geht man nach Muzdalifah.

Wenn man in Muzdalifah ankommt, betet man das Abendgebet mit drei Gebetseinheiten und das Nachtgebet mit zwei Gebetseinheiten, und legt (die beiden Gebete) zusammen.

Wenn man befürchtet, dass man Muzdalifah erst nach Mitternacht erreicht, sollte man das Gebet noch vor der Ankunft in Muzdalifah verrichten. Es ist nicht erlaubt, das Gebet bis nach Mitternacht zu verschieben.

Man verbringt die Nacht in Muzdalifah, und wenn der Morgen anbricht, betet man das Morgengebet früh mit dem Adhan und der Iqamah.

Dann begibt man sich zum Masch'ar Al-Haram, um die Einheit Allahs zu bezeugen, um den Takbir (Allahu Akbar) zu sprechen und (Ihn) um das zu bitten, was man möchte, bis es vollständig hell wird. Wenn es ihm jedoch nicht möglich ist, zum Masch'ar Al-Haram zu gehen, kann man an dem Ort beten, an dem man sich befindet, da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Ich stand hier, und die ganze Versammlung (Mina) ist ein Stehplatz.“ [8] Beim Gedenken (Dhikr) und und beim Bittgebet (Du'a) sollte man der Gebetsrichtung (Qiblah) zugewandt sein und die Hände erheben. Überliefert von Abu Dawud (1936).

Viertens: Die Handlungen am Festtag ('Id)

Wenn es vollständig hell wird, fährt man - noch bevor die Sonne aufgeht - aus Muzdalifah nach Mina und eilt durch das Tal von Muhassir.

Wenn man in Mina ankommt, wirft man die Jamrat Al-'Aqabah, die letzte von den drei (Säulen), die Makkah am nächsten liegt, mit sieben aufeinanderfolgenden Steinen, ein Stein nach dem anderen. Jeder Stein sollte etwa die Größe eines Dattelkerns haben, und bei jedem Steinwurf sagt man „Allahu Akbar“.

Dann opfert man sein Opfertier, wenn es einem möglich ist.

Dann rasiert man als Mann seinen Kopf oder kürzt (seine Haare), jedoch ist das Rasieren besser. Was aber die Frau betrifft, so ist für sie das Kürzen der Haare vorgeschrieben, nicht das Rasieren.

Wenn man (die Steine bei Jamrat Al-'Aqabah) geworfen und den Kopf rasiert hat, hat man den ersten Tahallul (das Austreten aus dem Ihram) vollzogen, und es ist einem nun alles erlaubt - außer (dem Geschlechtsverkehr mit) den Frauen.

Dann fährt man nach Makkah und vollzieht den Tawaf Al-Ifadah. Danach führt man den Sa'i für die Hajj durch, wenn man At-Tamattu' macht oder wenn man ein Mufrid oder Qarin ist und den Sa'i nach dem Tawaf Al-Qudum noch nicht durchgeführt hat. Es ist erlaubt, den Tawaf und den Sa'i bis in die Nacht oder den nächsten Tag zu verschieben, je nachdem, was einem leichter fällt.

Fünftens: Die Handlungen an den Taschriq-Tagen

Wenn man die (Steine bei der) Jamrat Al-'Aqabah geworfen, seinen Kopf rasiert, den Tawaf Al-Ifadah vollzogen und den Sa'i durchgeführt hat, ist man vollständig aus dem Ihram getreten. Es ist einem nun erlaubt, alles zu tun, einschließlich (dem Geschlechtsverkehr mit) den Frauen.

Dann kehrt man nach Mina zurück und verbringt die Nächte des elften, zwölften und dreizehnten Tages dort, wenn man sich länger in Mina aufhalten möchte.

Man wirft die drei Jamarat, wenn die Sonne den Zenit überschritten hat.

Man wirft am elften Tag die erste Jamrah - die am weitesten von Makkah entfernt und am nächsten zur Masjid Al-Khaif liegt - mit sieben aufeinanderfolgenden Steinen, einen nach dem anderen, und sagt bei jedem Steinwurf „Allahu Akbar“. Danach geht man ein Stück weiter und bittet lange um das, was man möchte. Wenn es einem schwer fällt, lange zu stehen und Bittgebete zu sprechen, soll man die (Menge an) Bittgebete sprechen, die einem leicht fallen, um die Sunnah umzusetzen.

Dann wirft man die mittlere Jamrah auf die gleiche Weise und spricht danach erneut Bittgebete.

Dann wirft man die Jamrat Al-'Aqabah auf die gleiche Weise, jedoch geht man danach weg, ohne danach Bittgebete zu sprechen.

Dann wirft man die Jamarat am zwölften Tag genauso wie am elften Tag. Wenn man das Werfen der Steine beendet hat, kann man, wenn man möchte, vorzeitig abreisen und Mina verlassen.

Wenn man möchte, kann man auch länger bleiben und die Nacht des dreizehnten Tages in Mina verbringen. Am dreizehnten Tag wirft man dann die drei Jamarat, nachdem die Sonne den Zenit erreicht hat, wie zuvor beschrieben. Es ist jedoch besser, es hinauszuzögern.

Es ist nicht verpflichtend, bis zum dreizehnten Tag zu bleiben, es sei denn, die Sonne des zwölften Tages ist bereits untergegangen, während man sich noch in Mina befindet. In diesem Fall ist es notwendig, zu bleiben, bis man die drei Jamarat nach dem Zenit am dreizehnten Tag wirft.

Wenn die Sonne des zwölften Tages in Mina untergeht, ohne dass es seine Absicht war, wie zum Beispiel, wenn er bereits aufgebrochen und unterwegs war, aber sich aufgrund von Verkehrsstaus oder Ähnlichem verspätet hat, ist es für ihn nicht verpflichtend zu bleiben. Denn seine Verspätung bis zum Sonnenuntergang war nicht freiwillig.

Sechstens: Der Abschiedstawaf (Tawaf Al-Wada')

Wenn man aus Makkah in seine Heimat zurückkehren möchte, darf man nicht abreisen, bevor man den Tawaf Al-Wada' (Abschiedstawaf) vollzogen hat.

Ausgenommen davon ist die Menstruierende und die Wöchnerin, für die der Tawaf Al-Wada' nicht erforderlich ist. Es ist auch nicht angebracht, dass sie am Tor der Heiligen Moschee für den Abschied verweilen, da dies nicht vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde.

Der Abschiedstawaf sollte der letzte Besuch beim Haus (Ka'bah) sein, wenn man danach zur Reise aufbrechen möchte.

Wenn man nach dem Abschiedstawaf bleibt, um auf seine Reisebegleiter zu warten, sein Gepäck zu packen oder etwas für den Weg zu kaufen, ist es nicht untersagt. Man muss den Tawaf nicht wiederholen, es sei denn, man hat die Absicht, die Reise zu verschieben. Zum Beispiel, wenn man plant, früh am Tag abzureisen, den Tawaf Al-Wada' vollzieht und dann die Reise auf das Tagesende verschiebt, muss man den Tawaf erneut vollziehen, damit dies den letzten Besuch beim Haus darstellt.

***