آداب السفر وأحكامه

آداب السفر وأحكامه

Verhaltensregeln und Bestimmungen auf Reisen Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Language: lang_de
Prepared by: Das wissenschaftliche Komitee der Vereinigung für die Förderung islamischer Inhalte in verschiedenen Sprachen
Version: 3.0
Translations 50
Akan Amharic Assamese Azerbaijani +46
Attachments 7
PDF
Audio
Video
+3

Verhaltensregeln und Bestimmungen auf Reisen Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Um fortzufahren:

Dies ist eine kurze Abhandlung über die Verhaltensregeln und Bestimmungen auf Reisen, in der wir uns bemüht haben, die wichtigsten Aspekte zu erläutern, die ein Reisender kennen sollte.

Allah bitten wir darum, dass Er sie aufrichtig um Seines edlen Angesichts willen sein lässt und dass Er damit der Allgemeinheit der Muslime Nutzen gewährt.

Das wissenschaftliche Komitee der Vereinigung für die Förderung islamischer Inhalte in verschiedenen Sprachen

Erstens: Verhaltensregeln auf Reisen

Wer eine Reise unternimmt - sei es für die Pilgerfahrt (arab. „Hajj“) oder für eine andere Handlung der Anbetung -, sollte besonders auf Folgendes achten:

1. Man sollte Allah - gepriesen sei Er - um Leitung (arab. „Istikharah“) bitten in Bezug auf den Zeitpunkt der Reise, das Transportmittel, die Reisegefährten und - falls es mehrere Wege gibt - die beste Reiseroute. Zudem sollte man sich bei erfahrenen und rechtschaffenen Menschen beraten. Was die Hajj und die 'Umrah betrifft, so besteht darin zweifelhaft nur Gutes. Die Methode der Istikharah besteht darin, zwei Gebetseinheiten zu verrichten und anschließend das überlieferte Bittgebet des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - aufzusagen.

2. Derjenige, der die Hajj und die 'Umrah durchführt, sollte die Absicht ausschließlich um Allahs willen - erhaben ist Er - und zur Annäherung an Ihn fassen. Man muss sich davor hüten, die Hajj aus weltlichen Motiven zu unternehmen, wie etwa aus Streben nach dem vergänglichen materiellen Gewinn, zur Prahlerei, zum Erlangen von Titeln oder aus Augendienerei („Riya“) und Angeberei. Denn solche Absichten führen dazu, dass die Tat ungültig und nicht angenommen wird. Allah - erhaben ist Er - sagte: Sag: ‚Ich bin ja nur ein menschliches Wesen gleich euch; mir wird (als Offenbarung) eingegeben, dass euer Angebeteter ein Einziger Angebeteter ist. Wer nun auf die Begegnung mit seinem Herrn hofft, der soll rechtschaffen handeln und beim Dienst (Anbetung) an seinem Herrn (Ihm) niemanden beigesellen.‘“ [Al-Kahf:110] In einem Qudsi-Hadith heißt es: „Ich bin Derjenige, Der am unbedürftigsten gegenüber jeglichen Teilhabern hinsichtlich der Beigesellung (arab. „Schirk“) ist. Wer also eine Tat durchführt und Mir dabei einen Teilhaber zur Seite stellt, den überlasse Ich samt seinem Schirk sich selbst.“ [1] [1] Überliefert von Muslim (2985).

3. Derjenige, der die Hajj und die 'Umrah durchführen möchte, soll sich (zunächst) Wissen über die Regeln (und Bestimmungen) der Hajj und 'Umrah aneignen sowie mit den (Regeln) der Reise vertraut machen, damit man keine verpflichtende Handlung unterlässt oder etwas Verbotenes begeht. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wem Allah Gutes will, den lässt Er Wissen (arab. „Fiqh“) in der Religion erlangen.“ [2] [2] Überliefert von Al-Bukhari (3116) und Muslim (100).

4. Derjenige, der die Hajj und die 'Umrah durchführen möchte, soll darauf achten, dass das dafür verwendete Geld für seine Hajj und 'Umrah aus erlaubten und reinen Quellen stammt. Denn Allah ist gut (arab. „Tayyib“) und Er nimmt nur das Gute an. Zudem ist unrechtmäßig erworbenes Geld ein Grund dafür, dass die Bittgebete nicht erhört werden.

5. Die Bitte um Vergebung (arab. „Taubah“) von allen (begangenen) Sünden und Verfehlungen. Und falls man anderen Unrecht getan hat, sollte man es wiedergutmachen und um Vergebung bitten - gleich ob es sich um Verletzungen der Ehre, finanzielle Schäden oder andere Formen des Unrechts handelt.

6. Es ist erwünscht für den Reisenden, sein Testament zu verfassen und darin seine Vermögenswerte und Schulden festzuhalten. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es ist nicht recht(mäßig) für einen Muslim, der etwas besitzt, worüber er ein Testament machen möchte, dass er zwei Nächte verbringt, ohne dass sein Testament bei ihm schriftlich (auch) vorliegt.“ [3] Zudem sollte man Zeugen für das Testament hinzuziehen, offene Schulden begleichen und anvertraute Gegenstände ihren Besitzern zurückgeben oder ihre Erlaubnis einholen, sie weiterhin zu behalten. [3] Überliefert von Al-Bukhari (2738) und Muslim (1627).

7. Es ist erwünscht für den Reisenden, sich zu bemühen, einen rechtschaffenen Begleiter auszuwählen und darauf zu achten, dass dieser zu den Schülern des islamischen Wissens zählt. Dies trägt dazu bei, dass einem Erfolg gewährt wird und keine Fehler begangenen werden bei der Reise sowie während der Hajj und 'Umrah. Dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Der Mann befindet sich auf der Religion seines engen Freundes, so soll jeder von euch schauen, wen er sich zum engen Freund nimmt.“ [4] Und auch aufgrund seiner - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Aussage: „Begleite nur einen Gläubigen, und nur ein (Allah-)Fürchtender soll von deiner Speise essen.“ [4] Überliefert von Abu Dawud (4833). [5] Überliefert von Abu Dawud (4832) und At-Tirmidhi (2395).

8. Es ist erwünscht für den Reisenden, dass er sich von seiner Familie, seinen Verwandten, Nachbarn und Gefährten verabschiedet. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer zu reisen beabsichtigt, der soll zu denen, die er zurücklässt, sagen: ‚Ich vertraue euch Allah an, Der die anvertrauten Dinge nicht verloren gehen lässt.‘“ [6] Und der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte seine Gefährten zu verabschieden, wenn einer von ihnen verreiste, indem er sagte: „Ich vertraue Allah deine Religion, dein anvertrautes Gut und das Ende deiner Taten an.“ [7] Ebenso pflegte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zum Reisenden, der ihn um Rat bat, zu sagen: „Möge Allah dich mit Furcht (vor Allah) ausstatten, deine Sünden vergeben und dir das Gute erleichtern, wo immer du bist.“ Ein Mann, der eine Reise antreten wollte, kam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: „O Gesandter Allahs, erteile mir einen Ratschlag.“ Da sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Ich rate dir, Allah zu fürchten und auf jeder Anhöhe ‚Allahu Akbar‘ zu sagen.“ Als der Mann sich auf den Weg machte, sagte er (also der Prophet): „O Allah, ebne ihm den Weg und erleichtere ihm die Reise.“ [9] [6] Überliefert von At-Tabarani (823). [7] Überliefert von Ahmad in seinem „Musnad“ (4524). [8] Überliefert von At-Tirmidhi (3444). [9] Überliefert von Ahmad in seinem „Musnad“ (9724).

9. Man soll auf Reisen keine Glocken, Musikinstrumente oder Hunde mit sich führen. Dies aufgrund des Hadithes von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die Engel begleiten keine Reisegruppe, in der sich ein Hund oder eine Glocke befindet.“ [10] [10] Überliefert von Muslim (2113).

10. Wenn ein Mann mit einer seiner Ehefrauen reisen möchte, falls er mehrere Ehefrauen hat, sollte er das Los zwischen ihnen ziehen. Diejenige, auf die das Los fällt, begleitet ihn auf der Reise. Dies aufgrund des Hadithes von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, die sagte: „Wenn der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - eine Reise antreten wollte, zog er das Los unter seinen Ehefrauen, und diejenige, auf die das Los fiel, nahm er mit sich.“ [11] [11] Überliefert von Al-Bukhari (2593) und Muslim (2770).

11. Es ist erwünscht, die Reise an einem Donnerstag in den frühen Morgenstunden anzutreten, sofern dies möglich ist, da dies die Handlung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - war. Ka'b Ibn Mālik - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte, wenn er eine Reise unternahm, nur selten an einem anderen Tag als am Donnerstag aufzubrechen.“ [12] [12] Überliefert von Al-Bukhari (2949).

12. Es ist für ihn erwünscht, beim Verlassen des Hauses - sei es auf einer Reise oder aus anderem Anlass - das Bittgebet beim Hinausgehen zu sprechen. So soll er beim Hinausgehen sagen: „Bismillah, tawakkaltu 'ala Allah, wa la haula wa la quwwatah illa Billah. Allahumma inni a'udhu Bika an adhilla au udhalla, au azilla au uzalla, au athlima au uthlama, au adjhala au yudjhala 'alayya.“ („Im Namen Allahs, ich vertraue auf Allah und es gibt keine Macht noch Kraft außer bei Allah. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir davor, dass ich irregehe oder irregeleitet werde, oder dass ich einen Fehler begehe oder dazu verleitet werde, oder dass ich Unrecht tue oder mir Unrecht angetan wird, oder dass ich unwissend handle oder unwissend behandelt werde.“) [13] [13] Überliefert von Abu Dawud (5094).

13. Es ist erwünscht, dass man das Reisebittgebet spricht, wenn man sein Reittier, sein Auto, das Flugzeug oder ein anderes Verkehrsmittel besteigt, indem man sagt: „Allahu Akbar, Allahu Akbar, Allahu Akbar.“ Dann sagt man: „Subhana alladhi Sakhkhara lana hadha, wa ma kunna lahu Muqrinin, wa inna ila Rabbina la-Munqalibun. Allahumma inna Nasaluka fi Safarina hadha al-Birra wat-Taqwa, wa minal-'Amali ma tardha. Allahumma hawwin 'alayna as-Safar, watwi 'anna Bu'dah. Allahumma Anta as-Sahibu fis-Safar, wal-Khalifatu fil-Ahl. Allahumma inni a'udhu Bika min Wa'tha as-Safar [14], wa Ka`abatil-Manzar [15], wa su`-il-Munqalabi [16] fil-Mali wal-Ahl.“ („Allahu Akbar, Allahu Akbar, Allahu Akbar. Gepriesen sei Derjenige, Der uns dies dienstbar gemacht hat, und wir wären hierzu ja nicht imstande gewesen. Und wir werden ganz gewiss zu unserem Herrn zurückkehren. O Allah, wir bitten Dich auf unserer Reise um Frömmigkeit und Furcht (vor Allah) und um Taten, mit denen Du zufrieden bist. O Allah, erleichtere uns diese Reise und lasse ihre Entfernung schnell vergehen. O Allah, Du bist der Begleiter auf der Reise und der Hüter über die (zurückgebliebenen) Angehörigen. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor der Mühsal des Reisens, vor einem betrübenden Anblick und vor einer schlechten Rückkehr in Bezug auf Besitz und Familie.“) [14] Der (arabische) Begriff „Wa'tha as-Safar“ bezeichnet die Härte und Strapazen einer Reise. (Siehe: „Al-Ifsah 'an Ma'ani As-Sihah“ 4/284). [15] Damit ist ein ungepflegtes Erscheinungsbild und der Ausdruck von Niedergeschlagenheit aufgrund von Kummer gemeint. (Siehe: „Al-Ifsah 'an Ma'ani As-Sihah“ 4/284). [16] Der (arabische) Begriff „al-Munqalab“ bezeichnet die Rückkehr. (Siehe: „Al-Ifsah 'an Ma'ani As-Sihah“ 4/284). [17] Überliefert von Ahmad in seinem „Musnad“ (6374).

14. Es ist erwünscht, nicht alleine zu reisen, sondern in Begleitung, und dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Wenn die Menschen wüssten, was ich über das Alleinsein weiß, würde kein Reisender in der Nacht allein aufbrechen.“ [18] [18] Überliefert von Al-Bukhari (2998).

15. Die Reisenden sollten einen von ihnen zum Anführer („Amir“) bestimmen, damit ihre Angelegenheiten geordnet bleiben, ihre Einigkeit gestärkt wird und sie ihr Ziel besser erreichen. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn drei Personen gemeinsam auf eine Reise gehen, sollen sie einen von ihnen zum Anführer bestimmen.“ [19] [19] Überliefert von Abu Dawud (2608).

16. Man sollte darauf achten, die von Allah auferlegten Pflichten zu erfüllen und Verbotenes zu meiden. Zudem sollte man sich vorbildliche Charaktereigenschaften aneignen: den Bedürftigen helfen, Wissen mit denen teilen, die danach fragen oder benötigen, und großzügig mit seinem Besitz sein, indem man ihn für das eigene Wohl sowie für das Wohl und die Bedürfnisse der Mitreisenden ausgibt.

17. Man sollte ausreichend Geld und Reisevorräte mitnehmen, da unerwartete Situationen auftreten und sich die Umstände ändern können.

18. Bei all dem sollte man ein freundliches Gesicht zeigen, eine positive Einstellung bewahren und sich bemühen, seine Reisegefährten zu erfreuen, damit man selbst angenehm im Umgang ist und von anderen geschätzt wird.

19. Man sollte Geduld bei Unhöflichkeiten oder Meinungsverschiedenheiten der Reisegefährten zeigen und ihnen mit Freundlichkeit und Güte begegnen, um ihren Respekt zu gewinnen und in ihren Augen angesehen zu sein.

Es ist erwünscht, dass Reisende beisammenbleiben, wenn sie sich an einem Ort niederlassen. Einige Gefährten des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegten sich in Schluchten und Tälern zu verteilen, wenn sie an einem Ort haltmachten. Daraufhin sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Wahrlich, euer Sich-Zerstreuen in den Schluchten und Tälern ist ja nur vom Satan.“ [20] Danach blieben sie beisammen, sodass, wenn man ein Tuch über sie ausbreiten würde, es sie alle bedecken könnte. [20] Überliefert von Ahmad in seinem „Musnad“ (17736).

21. Es ist erwünscht, wenn man sich auf einer Reise oder anderswo an einem Ort niederlässt, das überlieferte Bittgebet des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - aufzusagen: „A'udhu bi-Kalimatillahi at-Tammati min scharri ma khalaq.“ („Ich suche mit den vollkommenen Worten Allahs Zuflucht vor dem Übel, welches Er erschaffen hat.“) [21] Wer dies aufsagt, dem wird nichts schaden, bis er diesen Ort wieder verlässt. [21] Überliefert von Muslim (2708).

22. Es ist erwünscht, beim Erklimmen von Erhöhungen den Takbir (also „Allahu Akbar“) zu sprechen und beim Hinabsteigen in Senken und Täler den Tasbih (also „SubhanAllah“). Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Wir pflegten, wenn wir aufstiegen, Allahu Akbar zu sagen, und wenn wir hinabstiegen, SubhanAllah.“ [22] Dabei sollte man seine Stimme nicht übermäßig erheben, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „O ihr Menschen, seid maßvoll mit euch selbst, denn ihr ruft nicht einen Tauben oder Abwesenden an. Wahrlich, Er ist mit euch, Er ist ja allhörend und nahe.“ [23] [22] Überliefert von Al-Bukhari (2994). [23] Überliefert von Al-Bukhari (2993).

23. Es ist erwünscht, während der Reise in der Nacht zu reisen, insbesondere zu Beginn der Nacht, und dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Haltet euch an das Reisen in der Nacht, denn in der Nacht wird das Land rascher durchquert.“ [24] [24] Überliefert von Abu Dawud (2571).

24. Es ist erwünscht, während der Reise vermehrt Bittgebete zu sprechen, und dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Drei Bittgebete werden erhört, und es gibt keinen Zweifel darin: das Bittgebet des Unterdrückten, das Bittgebet des Reisenden und das Bittgebet des Vaters gegen sein Kind.“ [25] [25] Überliefert von Ahmad in seinem „Musnad“ (10771).

***

Zweitens: Die Reinheit („Taharah“) auf Reisen

Auf Reisen sollte man auf die rituelle Reinheit achten, indem man beim Zustand der kleinen Unreinheit die Gebetswaschung vornimmt und beim Zustand der großen Unreinheit die rituelle Ganzkörperwaschung („Ghusl“) durchführt.

Findet man kein Wasser vor oder hat nur eine geringe Menge, die für das Essen und Trinken benötigt wird, so vollzieht man den „Tayammum“.

Die Art und Weise der Durchführung des Tayammums: Man schlägt mit den beiden Händen auf die (reine) Erde und streicht damit über sein Gesicht und seine Handflächen.

Die rituelle Reinheit durch Tayammum ist eine (zeitlich) beschränkte Reinheit. Sobald man Wasser findet, wird sie aufgehoben und die Verwendung von Wasser wird dann verpflichtend. Wenn man Tayammum aufgrund des Janabah-Zustands (also der Zustand der großen Unreinheit) vollzogen hat und später Wasser findet, muss man die Ganzkörperwaschung nachholen. Hat man Tayammum nach dem Stuhlgang durchgeführt und findet anschließend Wasser, so ist die Gebetswaschung erforderlich. In einem Hadith heißt es: „Die reine Erde ist ein Reinheitsmittel für den Muslim, selbst wenn er zehn Jahre lang kein Wasser finden sollte. Doch sobald er Wasser findet, soll er Allah fürchten und es (also das Wasser) seine Haut berühren lassen.“ [26] [26] Überliefert von Al-Bazzar in seinem „Musnad“ (10068).

Das Streichen über die Ledersocken (bei der Gebetswaschung) ist eine erlaubte und belegte Handlung, und dies laut Quran, Sunnah und Konsens der Leute der Sunnah.

Für das Streichen über die Ledersocken und ähnliches gibt es bestimmte Bedingungen:

1. Die Leder- oder Stoffsocken müssen erlaubt und rituell rein sein.

2. Man muss sie im Zustand der rituellen Reinheit anziehen.

3. Sie müssen den Bereich bedecken, der bei der Gebetswaschung verpflichtend gewaschen werden muss (also bis einschließlich der Fußknöchel).

4. Das Streichen ist nur beim Zustand der kleinen Unreinheit erlaubt. Es ist nicht zulässig, beim Janabah-Zustand oder bei anderen Fällen, die eine Ganzkörperwaschung erfordern, darüber zu streichen.

5. Das Streichen über die Socken ist nur innerhalb der islamisch-gesetzlich festgelegten Zeit erlaubt: Ein Tag und eine Nacht für den Ansässigen und drei Tage mit ihren Nächten für den Reisenden. Die Zeitspanne beginnt nach der stärkeren Meinung, sobald man nach einer rituellen Unreinheit zum ersten Mal über die Socken gestrichen hat, und endet nach 24 Stunden für den Ansässigen und nach 72 Stunden für den Reisenden.

Das Streichen über die Socken wird durch eine der folgenden drei Dinge ungültig:

1. Wenn eine Handlung eintritt, welche die Ganzkörperwaschung erforderlich macht, wie z. B. der Janabah-Zustand. In diesem Fall wird die Erlaubnis des Streichens aufgehoben, und die Ganzkörperwaschung mit Wasser ist erforderlich.

2. Wenn man die Socken nach dem Streichen auszieht.

3. Wenn die islamisch-gesetzlich erlaubte Zeitspanne für das Streichen endet.

***

Drittens: Die Regeln hinsichtlich des Kürzens der Gebete während der Reise:

Das Kürzen der Gebete während der Reise ist besser als das vollständige Verrichten. Wenn aber der Reisende das Gebet, welches aus vier Gebetseinheiten besteht, vollständig verrichtet, ist sein Gebet gültig, jedoch hat man der bevorzugten Methode zuwidergehandelt.

Der Reisende darf dann das Gebet kürzen, sobald er alle Häuser seines Dorfes oder seiner Stadt hinter sich gelassen hat. Das ist die Ansicht der Mehrheit der Leute des Wissens.

Sollte man nach Eintritt der Gebetszeit abreisen, darf man das Gebet kürzen, da man sich vor Ablauf der Gebetszeit auf die Reise begeben hat.

Das Zusammenlegen des Mittags- und Nachmittagsgebets sowie des Abend- und Nachtgebets ist eine erwünschte (Sunnah-)Handlung für den Reisenden, wenn die Notwendigkeit dafür bestehen sollte - besonders wenn die Reise zügig und kontinuierlich verläuft. Man wählt die bequemere Art der Zusammenlegung aus, entweder das Vorziehen (der zusammengelegten Gebete) oder das Hinausschieben (der zusammengelegten Gebete).

Wenn für den Reisenden keine Notwendigkeit für das Zusammenlegen der Gebete besteht, sollte er sie nicht zusammenlegen. Beispielsweise wenn man an einem Ort verweilt und nicht vorhat, vor Beginn der Zeit des zweiten Gebets weiterzureisen. In diesem Fall ist es besser, die Gebete nicht zusammenzulegen, da keine Notwendigkeit besteht. Aus diesem Grund legte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - seine Gebete nicht zusammen, als er während seiner Abschieds-Hajj in Mina verweilte, da kein Bedarf dafür bestand.

Was die freiwilligen Gebete betrifft, so darf man auf Reisen dieselben freiwilligen Gebete verrichten wie im sesshaften Zustand. Man kann demnach das Dhuha-Gebet (am Vormittag), das freiwillige Nachtgebet (arab. „Qiyam Al-Layl“), das Witr-Gebet und andere freiwillige Gebete verrichten. Allerdings sollte man die regelmäßigen (ratibah) Sunnah-Gebete beim Mittags-, Abend- und Nachtgebet während der Reise nicht verrichten.

Während der Reise ist es erlaubt, freiwillige Gebete auf Transportmitteln wie Flugzeugen, Autos, Schiffen oder ähnlichen zu verrichten. Für die Pflichtgebete muss man jedoch absteigen (bzw. aussteigen), es sei denn, man ist dazu nicht in der Lage.

Das Gebet hinter einem ansässigen Vorbeter ist für jemanden, der reist, gültig. In diesem Fall muss man das Gebet vollständig wie der Vorbeter verrichten, unabhängig davon, ob man das gesamte Gebet, eine Gebetseinheit oder weniger mitgebetet hat. Selbst wenn man erst im letzten Taschahhud vor dem Salam hinzustößt, muss man das Gebet vollständig zu Ende verrichten. Das ist die richtigere der beiden Ansichten unter den Leuten des Wissens.

***

Viertens: Verhaltensregeln bei der Rückkehr von der Hajj, 'Umrah oder einer Reise

Man sollte sich bei der Rückkehr beeilen und nicht unnötig lange auf Reisen verweilen, wenn keine dringende Notwendigkeit besteht. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die Reise ist ein Teil der Qual. Sie hindert einen von euch am Essen, Trinken und Schlaf. Wenn einer von euch nun sein Anliegen erfüllt hat, soll er unverzüglich zu seiner Familie zurückkehren.“ [27] [27] Überliefert von Al-Bukhari (1804) und Muslim (1927).

Wenn man dann zu seinem Heimatort zurückkehren möchte, soll man beim Besteigen des Transportmittels das Bittgebet für die Reise sprechen und zusätzlich hinzufügen: „Wir kehren zurück, reumütig, anbetend und lobpreisend unseren Herrn.“ [28] [28] Überliefert von Al-Bukhari (1797) und Muslim (1342).

Es ist erwünscht, während der Rückkehr von der Reise das zu sagen, was bestätigt über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde, dass wenn er von einem Feldzug, der Hajj oder der 'Umrah zurückkehrte, auf jedem erhöhten Punkt des Landes dreimal „Allahu Akbar“ (Allah ist am Größten) zu sagen pflegte und hierauf sagte: „La ilaha illa Allahu wahdahu la scharika Lah, Lahul-Mulku wa Lahul-Hamdu, wa Huwa 'ala kulli schayin Qadir. Ayibuna, Taibuna, 'Abiduna, Sajiduna, li-Rabbina Hamidun. Sadaqallahu Wa'dah, wa Nasara 'Abdah, wa Hazamal-Ahzaba Wahdah.” („Es gibt keinen Anbetungswürdigen, außer Allah, dem Einzigen, der keinen Teilhaber hat. Ihm gehört die Herrschaft, und Ihm gebührt aller Lob, und Er hat Macht über alle Dinge. Wir kehren zurück, in Reue, in Anbetung, in Niederwerfung, lobpreisend unseren Herrn. Allah hat Sein Versprechen erfüllt, Seinen Diener unterstützt und die (feindlichen) Verbündeten allein besiegt.“) [29] [29] Überliefert von Al-Bukhari (4116).

Wenn man seinen Heimatort sieht, ist es erwünscht zu sagen: „Wir kehren zurück, reumütig, anbetend und lobpreisend unseren Herrn.“ [30] Und man wiederholt dies, bis man seinen Heimatort betritt; denn so handelte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm. [30] Überliefert von Al-Bukhari (1797) und Muslim (1342).

Wer lange abwesend war, soll nicht unerwartet nachts zu seiner Familie zurückkehren, es sei denn, er hat sie vorher darüber informiert und ihnen die nächtliche Ankunft angekündigt. Dies aufgrund der Untersagung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm. Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte, dass ein Mann seine Familie nachts überraschend aufsucht.“ [31] Und zur Weisheit dessen gehört das, was die andere Überlieferung erläutert: „Damit die Ungepflegte sich kämmt und die Abwesende sich rasiert (also die Schamhaare usw. entfernt).“ Und in einer anderen Überlieferung heißt es: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte es dem Mann, nachts unangekündigt zu seiner Familie zurückzukehren, indem er ihnen Angst einjagt oder nach ihren Fehlern sucht.“ [34] [31] Überliefert von Muslim (715). „Asch-Scha'thah“ ist die Frau, deren Haar lange ungepflegt blieb und nicht gekämmt oder eingeölt wurde. „Al-Istihdad“ ist die Verwendung von Metall (damit ist das Rasieren oder Entfernen von Körperhaaren/Schamhaaren gemeint). „Al-Mughayyabah“ ist die Frau, deren Ehemann lange abwesend war. [„At-Tahrir fi Scharh Sahih Muslim“ von Al-Asbahani (S. 292).] [33] Überliefert von An-Nasai (9099). [34] Überliefert von Muslim (715).

Für den Rückkehrer von der Reise ist es erwünscht, dass er zunächst eine nahegelegene Moschee aufsucht und dort zwei (freiwillige) Gebetseinheiten verrichtet, da dies die Handlung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - war.

Es ist erwünscht für den Reisenden, wenn er von einer Reise zurückkehrt, freundlich und liebevoll zu den Kindern aus der eigenen Familie und der Nachbarschaft zu verkehren und gut zu ihnen zu sein, wenn sie ihn empfangen. Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - berichtete: „Als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in Makkah ankam, kamen ihm die kleinen Jungen des Stammes Banu 'Abdil-Muttalib entgegen. Da nahm er einen von ihnen vor sich und setzte einen anderen hinter sich (auf sein Reittier). 'Abdullah Ibn Ja'far - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Oftmals, wenn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - von einer Reise zurückkehrte, wurden wir ihm entgegengeschickt. So wurden ich und Al-Hasan oder Al-Husayn ihm entgegengeschickt, und er nahm einen von uns vor sich und den anderen hinter sich, bis wir in Al-Madinah eintraten.“ [35] [35] Überliefert von Muslim (2428).

Es ist erwünscht, Geschenke zu verteilen, da dies die Herzen erfreut und Feindseligkeit beseitigt. Ebenso ist es erwünscht, Geschenke anzunehmen und sich dafür erkenntlich zu zeigen. Ohne triftigen islamischen Grund ist es verpönt, sie abzulehnen. Deswegen sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Beschenkt euch gegenseitig, so werdet ihr einander lieben.“ [36] Und Geschenke sind ein Mittel zur Förderung von Zuneigung unter den Muslimen. [36] Überliefert von Al-Bayhaqi in „As-Sunan Al-Kubra“ (11946).

Wenn der Reisende zu seinem Heimatort zurückkehrt, ist das Umarmen erwünscht, da dies über die Gefährten des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet wurde. Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Sie pflegten, wenn sie sich trafen, sich die Hände zu schütteln, und wenn sie von einer Reise zurückkehrten, sich zu umarmen.“ [37] [37] Überliefert von At-Tabarani in „Al-Awsat“ (97).

Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad.