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„Würde den Menschen entsprechend ihrer Behauptungen gegeben, so würden manche den Besitz und das Blut anderer für sich (als erlaubt) beanspruchen. Jedoch obliegt die Erbringung des Beweises demjenigen, der etwas behauptet, und der Eid obliegt demjenigen, der etwas leugnet.“

Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:

„Würde den Menschen entsprechend ihrer Behauptungen gegeben, so würden manche den Besitz und das Blut anderer für sich (als erlaubt) beanspruchen. Jedoch obliegt die Erbringung des Beweises demjenigen, der etwas behauptet, und der Eid obliegt demjenigen, der etwas leugnet.“

«لَو يُعطَى النّاسُ بدَعواهُم لادَّعَى رِجالٌ أموالَ قَومٍ ودِماءَهُم، لَكِنَّ البَيِّنَةَ على المُدَّعِى، واليَمينَ على مَن أنكَرَ».

Überliefert von Al-Bayhaqi und anderen. Ein Teil davon findet sich in den beiden „Sahih-Werken“
gut
Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass, wenn den Menschen allein aufgrund ihrer Behauptungen ohne Beweise oder Indizien gegeben würde, was sie fordern, manche Menschen das Eigentum und das Blut anderer Menschen beanspruchen würden. Aber der Kläger muss Beweise und Belege für seine Forderung vorlegen. Wenn er keine Beweise hat, wird die Klage dem Beklagten vorgelegt, und wenn dieser sie leugnet, muss er schwören und wird freigesprochen.

Die Lehren aus dem Hadith

Ibn Daqiq Al-'Id sagte: „Dieser Hadith ist ein Ursprung der Grundlagen der Regeln/Vorschriften und die gewaltigste Quelle, wenn es zu Konflikten und Streit kommt. Und dies führt dazu, dass für keinen, anhand seiner (bloßen) Behauptung, gerichtet (und geurteilt) wird.“

Die islamische Gesetzgebung („Schari'ah“) wurde eingeführt, um das Eigentum und das Leben der Menschen vor Manipulation zu schützen.

Der Richter urteilt nicht nach seinem Wissen, sondern er stützt sich auf Beweise.

Jede Behauptung, die ohne Beweis aufgestellt wird, ist abzulehnen, sei es in Bezug auf Rechte und Geschäfte oder in Fragen des Glaubens und der Wissenschaft.

Literaturverzeichnis
Mehr (6)

السنن الكبرى للبيهقي تحقيق التركي (21/ 242 - 243) (21243).

التحفة الربانية في شرح الأربعين حديثًا النووية (ص76).

شرح الأربعين النووية.

لابن عثيمين (ص328).

فتح القوي المتين في شرح الأربعين وتتمة الخمسين.

لعبد المحسن البدر (ص114).