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‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“

Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er einen Mann sagen hörte: „Nein, bei der Ka'bah!“ Da sagte Ibn 'Umar: „Es wird nicht bei etwas anderem als bei Allah geschworen, denn ich habe den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hören:

‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“

«مَنْ حَلَفَ بِغَيْرِ اللهِ فَقَدْ كَفَرَ أَوْ أَشْرَكَ».

Überliefert von Abu Dawud, At-Tirmidhi und Ahmad
authentisch
Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah, Seinen Namen und Eigenschaften schwört, Unglauben gegenüber Allah begangen oder Ihm etwas beigesellt hat. Der Schwur bedingt, dass derjenige, bei dem geschworen wird, verherrlicht wird. Die Verherrlichung gebührt jedoch nur Allah allein. Daher darf nur bei Allah - gepriesen sei Er -, Seinen Namen und Seinen Eigenschaften geschworen werden. Dieser Schwur (bei etwas anderem als Allah) fällt unter den kleinen Schirk. Verehrt derjenige, der schwört, das, bei dem er schwört, so wie er Allah - erhaben ist Er - verehrt oder noch mehr, fällt dies unter den großen Schirk.

Bedeutung der Wörter

من حلف: الحلف: اليمين، وهي توكيد الحكم بذكر معظّم تطمئن له نفس المخاطب.

كفر أو أشرك: يحتمل أن يكون هذا شكًّا من الراوي، ويحتمل أن تكون "أو" بمعنى الواو فيكون كفر وأشرك.

Die Lehren aus dem Hadith

Die Verehrung einer Sache, indem bei ihr geschworen wird, ist ein Recht von Allah - gepriesen sei Er und erhaben ist Er. Daher darf bei nichts außer bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften geschworen werden.

Der Eifer der Gefährten, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten, vor allem, wenn das Schlechte mit dem Schirk oder Unglauben zusammenhängt.

Literaturverzeichnis

Sunan At-Tirmidhi (3/ 194) (1535).

Sunan Abi Dawud (5/ 154- 155) (3251).

Musnad Ahmad (9/ 249) (5346).

(9/ 275) (5375).

(10/ 249) (6072).

(1/ 343).

Mehr (11)

فتح المجيد شرح كتاب التوحيد.

لعبد الرحمن التميمي (ص413).

القول المفيد على كتاب التوحيد.

لابن عثيمين (2/ 214).

الملخص في شرح كتاب التوحيد.

لصالح الفوزان (ص326).

الجديد في شرح كتاب التوحيد.

لمحمد القرعاوي (ص365).

التمهيد لشرح كتاب التوحيد.

لصالح آل الشيخ (ص452).

فتاوى اللجنة الدائمة.