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„Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“

Von Abu Sa'id Sa'd Ibn Malik Ibn Sinan Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:

„Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“

«لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ».

Überliefert von Ibn Majah und Ad-Daaraqutni und weiteren als Musnad(-Überlieferung)
gut
Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass es erforderlich ist, jeglichen Schaden in all seinen Arten und Erscheinungsformen von sich selbst und von anderen abzuwenden. Es ist gleichermaßen niemandem erlaubt, sich selbst oder anderen zu schaden. Es ist nicht erlaubt, Schaden mit weiterem Schaden zu begegnen, da Schaden nicht durch weiteren Schaden beseitigt werden kann, es sei denn auf rechtmäßige Weise durch Vergeltung, ohne Überschreitung der Grenzen.

Die Lehren aus dem Hadith

Die Untersagung, mit mehr als dem Gleichen zu vergelten.

Allah hat Seinen Dienern nichts befohlen, was ihnen schaden könnte.

Die Überlieferung stellt eine Grundregel für das Verbot des anfänglichen und nachfolgenden Schadens durch Aussagen, Taten oder Unterlassungen dar.

Eine der Grundsätze der islamischen Gesetzgebung („Schari'ah“) lautet: „Schaden wird beseitigt.“ Die islamische Gesetzgebung erkennt Schaden nicht an und lehnt das Zufügen von Schaden ab.

Literaturverzeichnis

Sunan Ad-Daraqutni (4/ 51) (3079).

Mehr (5)

التحفة الربانية في شرح الأربعين حديثًا النووية (ص74).

شرح الأربعين النووية.

لابن عثيمين (ص325).

فتح القوي المتين في شرح الأربعين وتتمة الخمسين.

للعباد (ص112).