›Alle Dinge sind vorherbestimmt, sogar die Unfähigkeit und die Geschicklichkeit oder die Geschicklichkeit und die Unfähigkeit!‹‘“
Von Tawus wird überliefert, dass er sagte: „Ich habe Leute von den Gefährten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - getroffen, die sagen, dass alle Dinge vorherbestimmt sind.“ Er sagte: „Ich hörte 'Abdullah Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagen: ‚Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
›Alle Dinge sind vorherbestimmt, sogar die Unfähigkeit und die Geschicklichkeit oder die Geschicklichkeit und die Unfähigkeit!‹‘“
«كُلُّ شَيْءٍ بِقَدَرٍ، حَتَّى الْعَجْزِ وَالْكَيْسِ، أَوِ الْكَيْسِ وَالْعَجْزِ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass alle Dinge vorherbestimmt sind, „sogar die Unfähigkeit“, was bedeutet, dass man Dinge, die getan werden müssen, unterlässt, sie hinauszögert und sie nicht zur rechten Zeit verrichtet; und dies betrifft sowohl die Angelegenheiten des Diesseits als auch die des Jenseits, „und die Geschicklichkeit“, das bedeutet, in Angelegenheiten des Diesseits und Jenseits motiviert und geschickt zu sein. Allah - mächtig und majestätisch ist Er - hat die Unfähigkeit, die Geschicklichkeit und alle Dinge vorherbestimmt, und nichts geschieht in der Schöpfung, ohne dass Allah es nicht bereits zuvor gewusst und gewollt hätte.
...:
Die Darlegung der Glaubenslehre der Prophetengefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - zur Vorherbestimmung („Al-Qadr“).
Alle Dinge geschehen durch die Vorherbestimmung Allahs - selbst die Unfähigkeit und die Geschicklichkeit.
Es wird aufgezeigt, wie gewissenhaft und vorsichtig die Gefährten des Propheten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - bei der Überlieferung eines Hadiths vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - waren.
Der Glaube an die gesamte Vorherbestimmung, an das Gute und Schlechte davon.
Sahih Muslim (4/ 2045) (2655).
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إكمال المعلم (8/143).
شرح النووي على مسلم (16/205).
الفتح الرباني لترتيب مسند الإمام أحمد بن حنبل الشيباني (1/ 122).