مطوية الحج
Königreich Saudi-Arabien
Königreich Saudi-Arabien
Das Ministerium für islamische Angelegenheiten, Aufruf („Da'wah“) und Anleitung
Handlungen bei der Hajj
(Verfasst) vom geehrten Schaykh:
Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaymin
- möge Allah ihm barmherzig sein
Die Handlungen des ersten Tages, welcher der achte Tag (des Monats Dhul-Hijjah) ist
1. Wer sich in Makkah und seiner Umgebung aufhält, tritt von seinem Ort aus für die Hajj in den Ihram(-Zustand) ein: Er vollzieht die Ganzkörperwaschung (arab. „Ghusl“), parfümiert sich, zieht die Kleidung des Ihrams an und spricht:
„Labbayka Hajjan, Labbayka Allahumma labbayk, labbayka la scharika laka labbayk. Inna Al-Hamda wa An-Ni'mata, laka wa Al-Mulk, la scharika lak." („Hier bin ich für eine Hajj, hier bin ich, o Allah, hier bin ich. Hier bin ich, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich. Aller Lobpreis, alle Wohltaten und die Macht gehören Dir. Du hast keinen Teilhaber.“) Wer aber erst an diesem Tag nach Makkah kommt und von jenseits der Miqat(-Stellen) anreist, der darf den Miqat nicht überschreiten, ohne in den Ihram eingetreten zu sein. 2. Man begibt sich nach Mina, verweilt dort bis zum Sonnenaufgang am neunten Tag und verrichtet dort das Mittagsgebet („Dhuhr“) vom achten Tag, das Nachmittagsgebet („'Asr“), das Abendgebet („Maghrib“), das Nachtgebet („'Ischa“) und das Morgengebet („Fajr“) vom neunten Tag, wobei man jedes Gebet zu seiner Zeit verrichtet und die Gebete mit vier Gebetseinheiten kürzt.
Die Handlungen des zweiten Tages, welcher der 9. Tag (des Monats Dhul-Hijjah) ist
1. Man begibt sich nach Sonnenaufgang nach 'Arafah, verrichtet das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet verkürzt und zur Zeit des ersteren zusammengelegt, und steigt - nach Ankunft - vor dem Mittag bei der Namirah(-Moschee) ab, wenn dies möglich sein sollte.
2. Nach dem Gebet widmet man sich dem Gedenken („Dhikr“) und dem Sprechen von Bittgebeten bis zum Sonnenuntergang, wendet sich der Qiblah zu und hebt die Hände.
3. Nach Sonnenuntergang begibt man sich in Richtung Muzdalifah. Dort verrichtet man das Abendgebet mit drei Gebetseinheiten und das Nachtgebet mit zwei Gebetseinheiten und übernachtet dort, bis die Morgendämmerung anbricht.
4. Man verrichtet das Morgengebet nach Anbruch der Morgendämmerung. Dann widmet man sich dem Gedenken Allahs und den Bittgebeten, bis es sehr hell wird.
5. Hierauf begibt man sich noch vor Sonnenaufgang in Richtung Mina.
Die Handlungen am dritten Tag, welcher der Festtag ist
Nachdem man in Mina angekommen ist, geht man zur Jamrat Al-'Aqabah und wirft sie mit sieben aufeinanderfolgenden Steinchen, eins nach dem anderen, und spricht bei jedem Steinchen den Takbir (also „Allahu Akbar“).
2. Danach wird das Opfertier geschlachtet, falls man eines hat.
3. Man rasiert seinen Kopf oder kürzt ihn und vollzieht damit den ersten „Tahallul“ (also das Austreten aus dem Ihram); man zieht seine Kleidung an, parfümiert sich, und es sind ihm alle Verbote des Ihrams erlaubt, außer (dem Beischlaf mit) den Frauen.
4. Man begibt sich nach Makkah, vollzieht den Tawaf Al-Ifadhah um das Haus, welcher der Tawaf der Hajj ist, und führt den Sa'i für die Hajj zwischen As-Safa und Al-Marwah durch, wenn man At-Tamattu' macht, sowie auch, wenn man nicht At-Tamattu' macht und den Sa'i mit Tawaf Al-Qudum noch nicht durchgeführt hat.
Und hiermit ist der zweite Tahallul (das Austreten aus dem Ihram) vollzogen, und es sind ihm alle Verbote des Ihrams erlaubt, sogar (der Geschlechtsverkehr mit) den Frauen.
5. Man kehrt nach Mina zurück und verbringt die Nacht des elften Tages dort.
Die Handlungen am vierten Tag, welcher der 11. Tag (des Monats Dhul-Hijjah) ist
1. Man wirft die drei Jamarat, die erste, dann die mittlere, dann Jamrat Al-'Aqabah, jede einzelne mit sieben aufeinanderfolgenden Steinchen, und spricht bei jedem Steinchen den Takbir. Man wirft sie nach dem Zenit (also nach der Zeit des Mittagsgebets), und es ist davor nicht erlaubt. Zu beachten ist das Stehenbleiben für das Bittgebet nach der ersten und der mittleren Jamrah.
2. Man übernachtet in Mina in der Nacht des Zwölften.
Die Handlungen am fünften Tag, welcher der 12. Tag (des Monats Dhul-Hijjah) ist
1. Man wirft die drei Jamarat genauso wie am vierten Tag.
2. Man bricht aus Mina vor Sonnenuntergang auf, wenn man den vorzeitigen Aufbruch wünscht, oder übernachtet dort, wenn der spätere Aufbruch gewünscht wird.
Die Handlungen am sechsten Tag, welcher der 13. Tag (des Monats Dhul-Hijjah) ist
Dieser Tag gilt demjenigen, der später aufbrechen will, und den an ihm zu verrichtenden Handlungen:
1. Man wirft die drei Jamarat genauso wie an den beiden Tagen zuvor.
2. Der anschließende Aufbruch von Mina.
Die letzte Handlung ist der Abschiedstawaf („Tawaf Al-Wada'“) bei der Abreise. Und Allah weiß es am besten.