Das Recht Allahs Seinen Dienern gegenüber ist, dass sie Ihm dienen und Ihm nichts beigesellen und das Recht der Diener Allah gegenüber ist, dass Er denjenigen, der Ihm nichts beigesellt, nicht bestraft!
Von Mu'adh - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
„Eines Tages saß ich hinter dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auf einem Esel, der 'Ufayr hieß. Da sagte er mir: ‚O Mu'adh, weißt du, was das Recht Allahs Seinen Dienern gegenüber und was das Recht der Diener gegenüber Allah ist?‘ Ich sagte: ‚Allah und Sein Gesandter wissen es am besten!‘ Er sagte: ‚Das Recht Allahs Seinen Dienern gegenüber ist, dass sie Ihm dienen und Ihm nichts beigesellen und das Recht der Diener Allah gegenüber ist, dass Er denjenigen, der Ihm nichts beigesellt, nicht bestraft!‘ Da sagte ich: ‚O Gesandter Allahs, soll ich den Menschen denn nicht diese frohe Botschaft verkünden?!‘ Er sagte: ‚Verkünde sie ihnen nicht, denn dann verlassen sie sich darauf!‘“
كُنْتُ رِدْفَ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى حِمَارٍ يُقَالُ لَهُ عُفَيْرٌ، فَقَالَ: «يَا مُعَاذُ، هَلْ تَدْرِي حَقَّ اللَّهِ عَلَى عِبَادِهِ، وَمَا حَقُّ العِبَادِ عَلَى اللَّهِ؟»، قُلْتُ: اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَعْلَمُ، قَالَ: «فَإِنَّ حَقَّ اللَّهِ عَلَى العِبَادِ أَنْ يَعْبُدُوهُ وَلا يُشْرِكُوا بِهِ شَيْئًا، وَحَقَّ العِبَادِ عَلَى اللَّهِ أَنْ لا يُعَذِّبَ مَنْ لا يُشْرِكُ بِهِ شَيْئًا»، فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ أَفَلاَ أُبَشِّرُ بِهِ النَّاسَ؟ قَالَ: «لا تُبَشِّرْهُمْ، فَيَتَّكِلُوا».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt das Recht Allahs den Dienern gegenüber und das Recht der Diener Allah gegenüber, und dass das Recht Allahs den Dienern gegenüber darin besteht, dass sie Ihm alleine dienen und Ihm nichts beigesellen, und dass das Recht Seiner Diener Allah gegenüber ist, dass Er die Monotheisten, die Ihm nichts beigesellen, nicht bestraft. Daraufhin sagte Mu'adh: „O Gesandter Allahs, soll ich den Menschen denn nicht diese gute Nachricht überbringen, damit sie sich freuen und durch diese Gunst in froher Erwartung sind?“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot es ihm jedoch aus Sorge, dass sie sich darauf verlassen könnten.
...:
Die Darlegung des Rechts Allahs - erhaben ist Er - ist, zu dem Er Seine Diener verpflichtete, und zwar, dass sie Ihn anbeten und Ihm nichts beigesellen.
Die Verdeutlichung des Rechts der Diener gegenüber Allah - erhaben ist Er -, zu dem Er Sich aus Seiner Gunst und Großzügigkeit Selbst verpflichtete, und zwar, dass Er sie ins Paradies treten lässt und sie nicht bestraft.
Darin ist eine gewaltige frohe Botschaft für alle Monotheisten, die Allah - erhaben ist Er - nichts beigesellen -, nämlich dass ihr Ausgang der Eintritt ins Paradies ist.
Mu'adh gab diese Überlieferung erst kurz vor seinem Tod weiter, aus Furcht, sich einer Sünde schuldig zu machen, indem er Wissen zurückhält.
Der Hinweis, dass man einige Überlieferungen bestimmten Leuten nicht weitergeben sollte, aus Furcht, dass sie sie nicht richtig verstehen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es nicht mit einer bestimmten Tat verbunden ist und keine Vorschrift der islamischen Gesetzgebung darin enthalten ist.
Die Monotheisten, die Sünden begehen, sind dem Willen Allahs unterworfen; wenn Er will, bestraft Er sie, und wenn Er will, vergibt Er ihnen. Am Ende treten sie jedoch alle ins Paradies ein.
Sahih Al-Bukhari (4/ 29) (2856).
Sahih Muslim (1/ 58) (30).
(1/ 627).
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المحكم لابن سيده (10/26).
المفهم لما أشكل من تلخيص كتاب مسلم (1/ 203).
فتح الباري (11/340.
البحر المحيط الثجاج في شرح صحيح الإمام مسلم بن الحجاج (1/ 623).
عمدة القاري شرح صحيح البخاري (14/ 148).
Zitiert in Büchern
12 Bücher- Die richtige Glaubenslehre und was ihr widerspricht„Das Recht Allahs gegenüber den Dienern ist, dass sie Ihm dienen und Ihm nichts beigesellen.“ [2]
- Die richtige Glaubenslehre und was ihr widerspricht„Weißt du, was das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern ist und was Recht der Diener gegenüber Allah ist?“ Da sagte Mu'adh: „Ich erwiderte: ,Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.‘“ Da sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden au
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